Balkonbespannung verweigern, Eigentümergemeinschaft
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer mir gehörenden Eigentumswohnung. Vor zwei Jahren hat die Eigentümergemeinschaft mit Zustimmung aller Betroffenen beschlossen, dass Balkone angebracht werden sollen. Die Balkone wurden dieses Jahr montiert. In der diesjährigen Eigentümerversammlung haben die anwesenden Eigentümer (561 von 1000 Miteigentumsanteilen) in meiner Abwesenheit (ich habe auch keine Vollmacht ausgestellt) eine einheitliche Balkonbespannung beschlossen. Hier der genaue Wortlaut des Protokolls:
"Die Wohnungseigentümer beschließen einstimmig, dass die Balkonbespannung ausschließlich in der Farbe Beige erfolgen darf."
Die anderen Eigentümer haben die Balkonbespannung (Segeltuch in Beige) bereits angebracht. Ich lehne aber jegliche Balkonbespannung an meinem Balkon ab, da die Bespannung (Höhe 110cm) meine Sicht zu sehr eingeschränkt.
Nun meine Fragen:
(1) Bin ich durch den Beschluss der Eigentümerversammlung gezwungen die einheitliche Balkonbespannung anzubringen?
(2) Steht mir aufgrund §22 WEG das Recht zu, die Balkonbespannungen an den anderen Balkonen entfernen zu lassen, da ich dieser „baulichen Veränderung" nicht zugestimmt habe?
Fragen zur Konfliktlösung, vorausgesetzt ich bin nicht gezwungen die Balkonbespannung anzubringen:
(3) Wie kann ich sicherstellen, dass ich in Zukunft nicht gezwungen werde die einheitliche Balkonbespannung anzubringen, wenn alle anderen Eigentümer bereits eine einheitliche Balkonbespannung angebracht haben. D.h. Können mir in Zukunft irgendwelche Nachteile entstehen, wenn ich die Balkonbespannung der anderen dulde?
(4) Was ist die juristisch sauberste Lösung? Z.B. Würde mir ein wie folgt formulierter Beschluss, dem alle betroffenen Eigentümer ausdrücklich zustimmen, Rechtssicherheit geben?
„Allen Eigentümern ist es freigestellt, ob sie eine Balkonbespannung anbringen oder nicht. Wenn jedoch eine Balkonbespannung angebracht wird, so darf diese nur in der Farbe Beige erfolgen."
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Eigentümergemeinschaft









