Antwort geschrieben am 01.02.2011 16:30:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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dies ergibt sich aus den AGB für die Bahncard auf Seite 4:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB86188-gesamtdatei_fassung_31_01_2011.pdf
1.2 Produktklassen
Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:
(i) für den Fernverkehr
• Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter),
TGV, Thalys, railjet (RJ);
• Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);
(ii) für den Nahverkehr
• Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB)
und S-Bahn (S).
1.3 Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Bahncard nicht auf Strecken des Verkehrsverbundes gilt, sodass eine betrügerische Absicht nicht festzustellen ist, auch wenn dies sicherlich sehr versteckt ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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