Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Streit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zeitraum Dezember 2009 bin ich mit der Bahn nach Freiburg zu meinem Vater gefahren.
In der Zeit hab ich meinen Zivildienst geleistet.
Das Bundesamt für Zivildienst hat mir bestätigt das man in dieser Zeit umsonst zu seinen Eltern fahren kann, unabhängig davon wo deine Eltern leben, du lebst, oder du deinen Zivildienst leistest.
In meinem Zivildienstausweis gibt es ein Feld für Heimfahrten. In dieses Feld hat meine Dienststelle Freiburg eingetragen, dass ich Zivildienstleitender bin und mein Vater in Freiburg wohnt und dies abgestempelt.
Als ich dann mit der Bahn losgefahren bin, hat der Kontrolleur behauptet ich hätte das auch fällschen können!
Er hat mir einen Bescheid ausgedruckt der besagt das ich schwarzgefahren bin.
Außerdem hat er meinen Zivildienstausweis eingezogen.
Er hat auch gesagt das ich mir auf der Rückfahrt wieder so einen Bescheid geben lassen soll.
Ich sollte warten bis ich eine Zahlungsaufforderung per Post erhalte und mit allen meinen Dokumenten (Beweis für meinen Zivildienst in dem Zeitraum, Meldebescheinigung von meinem Vater)
Widerspruch gegen die Mahnung erheben soll.
Außerdem hat er gesagt, der eingezogene Ausweis wird mir zurückgeschickt.
Der Ausweis wurde nicht zurückgeschickt und es folgte auch lange keine Zahlungsaufforderung. Als ich dann nach Wochen der Bahn eine mail geschrieben habe, was ich denn tun solle, kam ebenfalls keine Antwort.
Erst Wochen danach hat die Deutsche Bahn mehrere Mahnungen geschickt, dann ein Inkassounternehmen eingeschaltet und jetzt ein Rechtsanwaltbüro. Ich hatte jedesmal, sowohl der Bahn, als auch dem Inkassounternehmer, als auch dem Anwaltsbüro mehrere Erklärungen geschrieben warum ich nicht zahlen werde, und Dokumente, dass ich gerade Zivildienst leiste zugeschickt,jedoch ohne Erfolg! Außerdem habe ich Widerspruch eingelegt.
Das Bundesamt für Zivildienst hat mir mehrfach bestätigt das ich im Recht bin.
Auf telefonische Rücksprache mit dem Anwaltsbüro der Bahn hies es, dass es nur relevant sei, dass ich nicht innerhalb der Frist der Beförderungsbestimmungen der deutschen Bahn meine "Unschuld" bewießen hätte. Hierbei habe ich bestimmt zulange gewartet, jedoch auch nur, weil mir der Kontrolleur gesagt hatte, ich soll einfach auf den Bescheid warten und dann Einspruch erheben.
Jetzt droht das Rechtsanwaltbüro mit einer Klage wenn ich nicht 328 Euro bezahle. Soll ich denn bezahlen? Darf ein Kontrolleur überhaupt ein offizielles Dokument an sich nehmen?
Vielen Dank für ihre Antwort
Antwort geschrieben am 08.07.2010 14:07:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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ein solches Verhalten kann selbstverständlich nicht akzeptiert werden und schon gar nicht ist ein Schaffner berechtigt, Ausweise eigenmächtig einzuziehen, die nach seiner Auffassung gefälscht sein könnten. Dies steht ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zu.
Auf gar keinen Fall brauchen Sie den Unschuldsbeweis zu führen. Sie hatten schließlich ein echtes Dokument dabei, das auch Ihre Berechtigung zum Fahren zeigte. Bezahlen brauchen und sollten Sie also nichts.
Gerne kann ich die Angelegenheit für Sie übernehmen. Die Rechtsanwaltskosten würde auch die Deutsche Bahn tragen müssen, wenn der Sachverhalt so ist, wie Sie ihn geschildert haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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