Bafög / Erbe
04.02.2011 09:08 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Bafög. Und zwar studiere ich seit Oktober 2010 in Berlin und beziehe auch seit dem Bafög. Nun ist es so, dass mein Vater letzten Monat verstorben ist und ich demnächst Geld erbe. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, sich davon etwas zu kaufen, z.B. ein Auto, ohne dass es beim nächsten Antrag als Vermögen angerechnet wird. Ich habe gelesen, dass es bisher möglich war sich z.B. ein Auto zu kaufen, wenn man einen Nachweis darüber hat.
Nun habe ich aber gelesen, dass beim neuen Bafög das Auto nicht mehr wie bisher einen Wert von 7.500 € neben der normalen Vermögensgrenze von 5.200 € haben darf, sondern mit bei 5.200 €-Vermögensgrenze angerechnet wird. Stimmt dies so oder habe ich noch die Möglichkeit mir nun ein Auto zu kaufen, ohne dass es bei einem neuen Antrag im Oktober angrechnet wird??
Mit freundlichen Grüßen,
Lena Mordhorst









