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Frage geschrieben am 13.06.2011 21:08:15

Bäume fällen in einer Wohnanlage

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 726
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage welche aus vier Häusern zu jeweils vier Wohnungen auf einem Grundstück besteht.

Diese Anlage wurde im Jahr 1997 erbaut. Damals wurden vor zwei der vier Häuser (auf Gemeinschaftsgrund) jeweils ein Baum auf dem Gemeinschaftsgrund gepflanzt.

Nun sind die Bäume so groß, dass bereits mehrere Eigentümer den Wunsch geäußert haben, diese zu entfernen.

Hierzu würden wir nun gerne wissen, ob die Kosten der Fällung der Bäume jeweils durch die vier Eigentümer des dahinter befindlichen Hauses oder durch alle 16 Eigentümer des Grundstückes zu tragen sind.

Des Weiteren wäre es interessant zu wissen, ob nicht grundsätzlich eine Zustimmung einer Mehrheit der Eigentümer notwendig ist, bevor ein Baum auf dem Gemeinschaftsgrund entfernt wird.


Antwort geschrieben am 13.06.2011 22:38:09
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Gem. § 16 II WEG wären die Kosten von allen gem. ihren jeweiligen Anteilen zu tragen. Etwas anderes würde gem. § 16 IV WEG gelten, wenn abweichend davon durch Stimmenmehrheit ein anderer Verteilungsmaßstab beschlossen werden würde. Hierfür wäre eine Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile Voraussetzung.

Voraussetzung für die Fällung an sich wäre aber, dass die Stimmenmehrheit aller Eigentümer die Fällung beschließt.

Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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Tel: 08054-9233
Fax: 08054-9234

ra.zuern@gmail.com

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Bäume fällen in einer Wohnanlage | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-06-15
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