BETRUG - Verleumdung + Beleidigung in Ebay-Bewertung
| 24.07.2007 12:11 |
Preis: ***,00 € |
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Internetauktionen
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Rechtsanwalt Philipp Achilles
guten Tag,
ich habe mich ein bißchen informiert und meine gelesen zu haben, daß das Wort Betrug nicht in Bewertungen genannt werden darf, wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Leider habe ich heute eine Bewertung erhalten, die unter anderem Betrüger hat. Hier mal die ganze Bewertung:
BETRUG! Unseriös! Ware falsch - Rückgaberecht & Kostenerstattung verweigert!
Käufer hat ein eine Wickel-Bluse im Wert von EUR 5,50 ersteigert. Er hat diese zurückgeschickt, weil er meint, daß diese nicht die von mir genannte Farbe: Brombeere hat. Diese Farbe steht aber auf der Original-Verpackung, für den Käufer auch lesbar. Und es ist auch die Farbe Brombeere. Sie meinte, es wäre lila. Ich habe ihr geschrieben, daß Sie gem. Fernabsatzges. die Möglichkeit der Rückgabe hat. Hat sie auch gemacht. Will aber die Versandkosten für den Hinversand erstattet bekommen. Ich habe mich geweigert, da der Auktionsbetrag EUR 40 nicht übersteigt und ich alles ordnungsgemäß angegeben habe, die Auktion also korrekt von mir durchgeführt wurde.
Nun droht Sie mit Meldung bei der Wettbewerbszentrale. Kann sie machen, ich habe in meinen Auktionen Widerruf und Fernabsatzgesetz auf dem neuesten Stand, und will wegen Betrug anzeigen. Kann sie auch machen, ich habe mir nichts vorzuwerfen.
aber über die Bewertung bin ich sehr verärgert. Ich weiß, daß ich diese von eBay entfernen lassen kann, will das aber nicht, da der negative Punkt bleibt.
Ich möchte diese Person wegen Verleumdung und Rufschädigung auf Schadensersatz und Rücknahme der Bewertung verklagen.
Wer kann mir helfen? Wie sind die Chancen?
Liebe Grüße aus Hamburg-Norderstedt
Trifft nicht Ihr Problem?
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