BESCHÄDIGTER HAUSRAT NACH EINLAHGERUNG IM CONTAINER
Preis: ***,00 € |
Transportrecht, Speditionsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
vor etwa einem Jahr haben wir eine Spedition mit unserem Umzug beauftragt: Demontage der Möbel, Abholung des gesamten Hausstandes, Einlagerung in einen Container, bis wir ein Haus für uns gefunden haben. Die Suche zog sich hin und nun haben wir endlich ein neues Domizil gefunden.
Einige Tage vor dem zugesaten Liefertermin der Spedition rief uns diese an und teilte uns mit, dass ihr ein Fahrzeug ausgefallen wäre und sie die Auslieferung und den Aufbau der Möbel etc. einem "Kollegen" übertragen hätte. Da dieser auf Vorkasse bestand und den Eingang unserer Zahlung zur Bedigung für den fristgerechten Einzug machte, zahlten wir trotz Fragen und Zweifeln wie gewünscht die noch offenen Kosten für die Containerlagerung, die Lieferung und den Aufbau!
Heute kam das Fahrzeug dieses "Kollegen" mit 2 Mitarbeitern. Leider mussten wir feststellen, dass sich unser Umzugsgut nicht mehr, wie bei unserem Auszug in den Container verladen, im Container befand, sondern offensichtlich irgend wann aus- und wieder eingeladen worden ist. Möbel, Kartons, Bilder, Teppiche, Geräte etc. sind teilweise verschmutzt oder beschädigt. Es ist erkennbar, dass unser Hausrat nicht, wie uns wiederholt bestätigt worden ist, sicher im Container, sondern irgendwo sonst gelagert wurde, vermutlich, um den Container anderweitig nutzen zu können, obwohl wir die Miete für fast ein Jahr bereits bezahlt haben. Dieses Vorgehen hat für uns einen erheblichen Schaden an unserem wertvollen Hab und Gut (überwiegend in der bisherigen Wohnung neu angeschaffte Möbel der Marke "Hülsta", zahlreiche Auqarelle, Gemälde, 2 Teppiche etc.) zur Folge.
Aus Andeutungen schließen wir, dass der von uns ursprünglich beauftragte Spediteur wohl gerade dabei ist, insolvent zu werden. Der von diesem neu beauftragte Spediteur, der ja auch sein Geld bereits hat, sieht sich nicht zuständig, obwohl er (!) auch einen Teil der Lagerkosten kassiert hat. Über die von uns gewünschte Transportversicherung, die wir ausdrücklich beauftragt hatten, liegt uns keine Bestätigung einer Versicherung vor.
Was können bzw. müssen wir tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten? Müssen wir in diesem Fall die Annahme verweigern? Der Aufbau in unserem neuen Domizil ist in vollem Gange! Kann ich den ursprünglichen Spediteur privat belangen, falls seine Firma tatsächlich pleite ist (Betrug, Schadenersatz...)? Muss ggfs. auch der "neue" Spediteur haften, auch wenn dieser nur den Container abgeholt und die Sachen an uns ausgeliefert hat.
Bitte um rasche Rückmeldung! Herzlichen Dank.









