Frage geschrieben am 28.07.2010 23:19:26
BAV Vermittler
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8701. Darf der Arbeitgeber auch den Vermittler vorschreiben?
2. Darf der Vermittler gleichzeitig Angestellter des Unetrnehmens sein?
Antwort geschrieben am 29.07.2010 00:00:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Kaufrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 551
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Der AG entscheidet generell, welche Form der betrieblichen Altersversorgung er anbietet. Der AN hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung.
Partner der U- Kasse ist aber das Unternehmen. Der AG kann daher bestimmen, welcher Versicherer zum Zuge kommt.
1. Wenn der AG die Versicherung vorschreibt, dann könnte er auch den Vertrag vorgeben. Tut er dies nicht, dann geht nach meiner Auffassung das Direktionsrecht nicht so weit, Sie auf einen bestimmten Vermittler zu verweisen. Das gilt aber nur, wenn die Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung erfolgt, die Maßstäbe für den AG sind strenger wenn die Versorgung per Gehaltsverzicht vorgenommen wird. Wenn der AG Ihnen den Abschluss des konkreten Vertrages überläßt, dann kann er zwar die Gesellschaft, nicht aber den Versicherungsvertreter vorschreiben.
2. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dies zu verbieten. Träger der Altersversorgung ist das Unternehmen und der AG ist frei in der Wahl des Versicherungsvertreters. Ein Verbot gleichzeitig Angestellter des AG und Vertreter der Versicherung zu sein, ist im BetrAVG nicht vorgesehen.
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