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BAB-Antrag §§ 56 ff. SGB III


22.04.2012 20:36 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 1 Stunde

Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen BAB-Antrag nach §§56 ff. SGB III gestellt. Das Arbeitsamt schrieb mir nun folgendes: Ihre Antragsunterlagen sind unvollständig. Ich bitte Sie,die nachfolgenden Punkte zu erledigen bzw. die fehlenden Unterlagen beizubringen: Bescheinigung Unterkunftsbescheinigung, da es sich um die gleiche Anschrift wie die Ihrer Mutter handelt, benötigen wir einen Mietvertrag, des weiteren muss die Bescheinigung "Angaben zur Miete" ausgefüllt werden -- ggf. mit Miete 0,00 €. In Ihrem Interesse bitte ich um erledigung bis zum 12.05.2012.
Bereits vor diesem Brief habe ich das Arbeitsamt darauf hingewiesen, dass es keinen Mietvertrag gibt und keine Unterkunftskosten.
Zur Erklärung: Meine Mutter, ich und mein Freund leben in einem Zwei-Familien-Haus. Meine Mutter wohnt in der einen und mein Freund und ich in der anderen Wohnung. (Durch Erbe gehört das Haus zu 1/4 mir und der Rest meiner Mutter)
Meine Mutter verlangt von mir keine Miete und auch keine Heiz-, Strom- oder Wasserkosten, da ich das mit meinem Ausbildungsgehalt und meiner Halbwaisenrente gar nichtleisten kann. Das Kindergeld von meinem Freund ändert daran auch nichts.
Von dem Ergebnis meines BAB-Antrages ist abhängig, ob mein Freund Harz IV beantragen kann.

Meine Frage ist, ob Sie einen Vorschlag haben, wie ich mit dem Arbeitsamt bezüglich des Mietvertrages und der Unterkunftsbescheinigung weiter verfahren kann ohne großartige negativen Folgen?
Kann ich die Bescheinigung "Angaben zur Miete" ohne bedenken mit 0,00 € ausfüllen?

Danke im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
SGB §§
22.04.2012 | 21:06

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Meine Frage ist, ob Sie einen Vorschlag haben, wie ich mit dem Arbeitsamt bezüglich des Mietvertrages und der Unterkunftsbescheinigung weiter verfahren kann ohne großartige negativen Folgen?
Kann ich die Bescheinigung "Angaben zur Miete" ohne bedenken mit 0,00 € ausfüllen?

Das "Problem" besteht hier darin, dass Sie hier nur wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Behörde machen dürfen.

Wenn Sie mietfrei wohnen, dann kann man nichts dazu ändern. Sie sollten also das Formular von Ihrer Mutter ausfüllen und unterschreiben lassen.

Sie sollten aber die hier abgegebene Erklärung für die Tatsache, dass Sie mietfrei wohnen, auch gegenüber der Behörde abgeben.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

308 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht