Frage geschrieben am 10.08.2006 16:05:00
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B-Ware 1 Jahr, 1A-Ware 3 Jahre Garantie
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11559Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nun, genau nach 3 Jahren sollte der Druckkopf erneuert werden. Kostet 80.-laut Werkskundendienst. Jetzt kommt der Käufer und will dass ich die Servicekosten übernehme, da es eine arglistige Täuschung und verschweigen von Mängel sei, weil ich ihm nicht gesagt hätte, dass das Gerät keine 3 Jahre Garantie hat. Er sei davon ausgegangen, dass es wegen dem " ladenneuen-Zustand " ein Auslaufmodell sei... und damit Neugerät mit 3 Jahre Garantie zum B-Warepreis " !! " ... Sehrwohl sagte ich ihm, dass B-Ware ( dass es B-Ware ist streitet er nicht ab ) 1 Jahr Garantie und rechtlich nicht einforderbar, eine großzügige Kulanz seitens des Hersteller.
Klartext: Es wurden ihm keine Prospekte vorgelegt oder irgendwie 3 Jahre Garantie beworben. Lediglich 1 Jahr rechtliche Garantie wurde ihm versprochen, nicht aber auf der Rechnung vermerkt. Nun sind 3 Jahre vorbei.
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Antwort geschrieben am 10.08.2006 16:42:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Bernd Gutschank
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