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Frage geschrieben am 10.08.2006 16:05:00

B-Ware 1 Jahr, 1A-Ware 3 Jahre Garantie

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11559
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hobbygeschäft. Vor genau 3 Jahren verkaufte ich einen direkt vom Hersteller bezogenen und extra für den preisbewussten Kunden bestellten B-Ware-Fax. B-Ware können Geräte aus Reparatur, aus Schulung oder Vorführung, Lagerrückhaltung nach Serieneinstellung usw. sein. Manchmal sehen die aus wie Neu, manchmal leichte Gebrauchspuren. Jedoch nur 1 Jahr Garantie. 1A-Neugeräte haben 3 Jahre Garantie.
Nun, genau nach 3 Jahren sollte der Druckkopf erneuert werden. Kostet 80.-laut Werkskundendienst. Jetzt kommt der Käufer und will dass ich die Servicekosten übernehme, da es eine arglistige Täuschung und verschweigen von Mängel sei, weil ich ihm nicht gesagt hätte, dass das Gerät keine 3 Jahre Garantie hat. Er sei davon ausgegangen, dass es wegen dem " ladenneuen-Zustand " ein Auslaufmodell sei... und damit Neugerät mit 3 Jahre Garantie zum B-Warepreis " !! " ... Sehrwohl sagte ich ihm, dass B-Ware ( dass es B-Ware ist streitet er nicht ab ) 1 Jahr Garantie und rechtlich nicht einforderbar, eine großzügige Kulanz seitens des Hersteller.
Klartext: Es wurden ihm keine Prospekte vorgelegt oder irgendwie 3 Jahre Garantie beworben. Lediglich 1 Jahr rechtliche Garantie wurde ihm versprochen, nicht aber auf der Rechnung vermerkt. Nun sind 3 Jahre vorbei.


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Diese Antwort ist vom 10.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.08.2006 16:42:28
Rechtsanwalt Bernd Gutschank
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