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Hallo,
seit 2 Jahren bin ich im Berreich Vermittlung von Kunden übers Internet an eine polnische Fahrschule tätig.
Dazu habe ich hier in Deutsachland ein Büro von dem ich die Tätigkeit ausführe, Telefon Beratung u.s.w. letzten endes fahren die Kunden selbständig nach Polen um dort bei der Fahrschule den Führerschein zu erwerben.
Meine Provision erhalte ich direkt von der Fahrschule in Polen, die ich bisher hier in Deutschland ganz normal bei Finazamt versteuert b.z.w die Einkommensteuer abgeführt habe.
Nun die eigentliche Frage:
das Geld das der Kunde inklusiv meiner Provision bezahlt wird auf polnischem Boden bezahlt. In Deutschland selbst wird nichts verdient.
Ist es möglich mein Gewerbe direkt in Polen anumelden, die Einnahmen in Polen zu versteuern, meine Tätigkeit jedoch in Deutschalnd weiter auszuführen und mein Büro beizubehalten? also hier in Deutschland keine Steuern zahlen muss sondern nur in Polen.
(Wie gesagt Büro und Tätigkeit in Deutschland, Geld wird jedoch auf polnischem Boden verdient.)
Antwort geschrieben am 12.12.2010 20:03:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Sie sind in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG. Demzufolge haben Sie grundsätzlich all Ihr Welteinkommen in Deutschland der Versteuerung zu unterwerfen.
Für Fälle mit internationalem Bezug ist jedoch zwischen Deutschland und Polen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Polen) abgeschlossen werden.
Nach Art. 7 Abs. 1 DBA Polen können Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats (hier: Deutschland) nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat (hier: Polen) durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.
Entscheidend für die Beurteilung des Vorhabens ist es, ob die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird oder im Falle der Gründung einer Betriebsstätte in Polen als dort ausgeführt gilt.
Meiner Rechtsauffassung nach üben Sie Ihre Tätigkeit in Deutschland aus, denn es geht um eine Vermittlungstätigkeit, die hier erbracht wird. Die Behauptung, dass die Kunden "selbständig" nach Polen fahren ist jedoch kaum nachzuvollziehen. Ich unterstelle, Sie fahren nach Polen nachdem Sie alles mit dem polnischen Geschäftspartner abgestimmt haben.
Die Tatsache, dass das Geld das der Kunde inklusiv Ihrer Provision bezahlt wird auf polnischem Boden bezahlt, ist für die Besteuerung unerheblich. Es kommt vielmehr darauf an -wie gesagt-, wo die Tätigkeit ausgeführt wird. Dies ist vorliegend in Deutschland.
Der Betreiber der Fahrschule muss ja Ihr Einnehmen in Polen besteuert.
Daher ist Ihr Vorhaben leider nicht zu realisieren.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.12.2010 22:37:06
Danke für Ihre Antwort, um es richtig zu verstehen eine kurze Nachfrage, also müsste ich das Büro in Deutschland aufgeben und die Tätigkeit/Büro auf polnischem Boden verlegen, um so nur noch in Polen steuern bezahlen zu müssen?
Wohnen dürfte ich aber noch in Deutschland hehe?
Danke für Ihre Antwort, um es richtig zu verstehen eine kurze Nachfrage, also müsste ich das Büro in Deutschland aufgeben und die Tätigkeit/Büro auf polnischem Boden verlegen, um so nur noch in Polen steuern bezahlen zu müssen?
Wohnen dürfte ich aber noch in Deutschland hehe?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.12.2010 22:46:51
Danke für Ihre Antwort, um es richtig zu verstehen eine kurze Nachfrage, also müsste ich das Büro in Deutschland aufgeben und die Tätigkeit/Büro auf polnischem Boden verlegen, um so nur noch in Polen steuern bezahlen zu müssen?
Wohnen dürfte ich aber noch in Deutschland hehe?
Die Antwort auf diese Nachfrage ist nicht so einfach, denn Deutschland verzichtet nicht auf das Besteuerungsrecht so einfach. Siehe hierzu beispielsweise § 2 AStG. Des Weiteren muss noch Ihre Ansässigkeit beurteilt werden, denn das ändert grundsätzlich die Einordnung der Einkünfte.
Eine darüber hinausgehende Antwort sprengt den Rahmen einer Erstberatung, da es sich vorliegend um eine Gestaltungsempfehlung handelt. Ich bitte insoweit um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Antwort, um es richtig zu verstehen eine kurze Nachfrage, also müsste ich das Büro in Deutschland aufgeben und die Tätigkeit/Büro auf polnischem Boden verlegen, um so nur noch in Polen steuern bezahlen zu müssen?
Wohnen dürfte ich aber noch in Deutschland hehe?
Die Antwort auf diese Nachfrage ist nicht so einfach, denn Deutschland verzichtet nicht auf das Besteuerungsrecht so einfach. Siehe hierzu beispielsweise § 2 AStG. Des Weiteren muss noch Ihre Ansässigkeit beurteilt werden, denn das ändert grundsätzlich die Einordnung der Einkünfte.
Eine darüber hinausgehende Antwort sprengt den Rahmen einer Erstberatung, da es sich vorliegend um eine Gestaltungsempfehlung handelt. Ich bitte insoweit um Verständnis.
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