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Frage geschrieben am 08.08.2010 11:09:14

Bürgschaft für Mietwohnung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1070
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Mein Ehemann hat vor kurzem für seine Tochter aus erster Ehe die Bürgschaft für eine Mietwohnung übernommen. D.h. Falls die Tochter den Mietzahlungen nicht folgt, wird er für alle Kosten aufkommen müssen.
FRAGE: Wenn mein Mann versstirbt und seine Tochter hat inzwischen einige Mietschulden, kann man dann auch an mich (seine Ehefrau) herantreten, obwohl ich die Bürgschaft nicht unterschrieben habe - muß ich dann dafür aufkommen?


Antwort geschrieben am 08.08.2010 11:23:20
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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Sehr geehrte Fragestellerin:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Grundsätzlich vererblich sind auch Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Schuldverhältnissen, wobei die Vererblichkeit auch von akzessorischen Sicherungsrechten, wie Bürgschaften, erfasst ist.

Falls Sie nach dem Tod Ihres Mannes zur dessen erben werden, haften Sie sowohl für dessen Schulden (einschließlich etwaige Schulden aus der Übernahme der Bürgschaft) nicht nur mit dem Nachlass sondern auch mit Ihrem persönlichen Vermögen. Diese Haftung ist aber beschränkbar, mit der Folge, dass für die Schulden Ihres Mannes nur mit dem Nachlassvermögen haften würden: Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung und Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB. Alternativ könnten Sie nach dem Erbfall die Erbschaft ausschlagen (Achtung: kurze Fristen!).

Mit freundlichen Grüßen

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.08.2010 16:53:26

Würde eine notarielle Gütertrennung den Fall ändern?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.08.2010 17:05:36

Nein, die Gütertrennung hat keinen Einfluss darauf, ob Schulden auch geerbt werden.

Der Erbschaft schließt immer nicht nur das "positive" sondern auch das "negative" Vermögen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Bürgschaft für Mietwohnung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-08
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