ist die oft gewählte Form im Unterricht rechtskonform?
Der Unterrichtende fragt die Schüler, ob sie sich auf ein Buch einigen können (egal ob Mathe oder Deutsch etc.). Die Schüler kaufen sich dann das Buch bzw. nehmen ein Vorhandenes und dann wird daraus ein gemeinsamer Unterricht? Ergänzend noch: Wie ist es mit dem offiziellen Lehrplan darf dieser im Nachhilfeunterricht so verwendet werden (in der Werbung findet man oft: "Unterricht gemäß Lehrplan ...").
Mit freundlichen Grüßen jw17
Antwort geschrieben am 27.09.2010 18:28:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Verwendung eines Buches im Unterricht ist durchaus legal, solange es nicht kopiert oder anders vervielfältigt wird. Vorlesen aus dem Buch fällt nicht unter das Vervielfältigungsverbot und ist daher auch legal.
Wenn Sie mit dem offiziellen Lehrplan den von den Schulen verwendeten Lehrplan meinen, dann können Sie diesen problemlos im Nachhilfeunterricht als Orientierung verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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