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Frage geschrieben am 06.06.2010 14:08:05

Ayurveda Produkte

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 955
Guten Tag,

meine Frage deht sich um Urheberrechte.

Ich bin gerade aus Indien wieder gekommen, wo ich ein intressantes Ayurveda Öl gefunden habe, welches über das Internet schon nach Deutschland importiert werden kann.

Ich würde nun gerne dieses Produkt (in großen unhandlichen Flaschen erhältlich) in kleinere umfüllen und diese dann vertreiben.

Da ich nicht selber produziere und eigentlich nur ein fremdes veredele damit mir den Mehrwert vergüten lasse,bin ich mir nicht sicher, ob ich damit Urheberrechte der produzierenden Firma verletze

Besten Gruß
AKrenski


Antwort geschrieben am 06.06.2010 14:55:54
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Anfrage.

Nach Ihrer Schilderung kann ich keine Urheberechtsverletzung erkennen. Eine solche würde nämlich voraussetzen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne entsprechende Berechtigung beispielsweise vervielfältigen oder verbreiten.

Bei dem Öl handelt es sich aber definitiv nicht um ein urheberechtlich geschütztes Werk. Sollte es eine besondere Zusammensetzung aufweisen, käme höchstens ein Patentschutz in Frage .

In diesem Zusammenhang sind höchstens noch markenrechtliche Gesichtspunkte zu beachten.

So könnte beispielsweise der konkrete Produktname markenrechtlich geschützt sein (ob dieses tatsächlich der Fall ist, müsste gegebenenfalls beim deutschen Patent- und Markenamt in München recherchiert werden).

Sollte der Produktname markenrechtlich geschützt sein, so sollten Sie eine Verwendung dieses Namens unterlassen, da die Verwendung in diesem Fall eine Markenrechtsverletzung begründen würde, was Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen könnte (Stichwort „Abmahnung").


Sofern Sie noch Verständnisfragen haben melden Sie sich bitte.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß


Dipl.-Jur. Danjel -Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

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