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Frage geschrieben am 16.03.2006 16:58:00

Autoversicherung / Sachverständiger

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2051
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meinem Auto einen Unfall verursacht. An meinem PKW entstand ein größerer Blechschaden. Für meinen PKW besteht eine Vollkaskoversicherung, die ich nun in Anspruch nehmen möchte. Der Unfall/Schaden ist bereits bei meiner Versicherung gemeldet.
Desweiteren möchte ich nun mein verunfalltes Fahrzeug an einen Händler verkaufen und ihm meine Fahrzeugversicherung abtreten. Der Händler teilte mir mit, dass ich damit aus der Versicherungssache "raus" bin und ggü. der Versicherung keine Verpflichtungen mehr habe.
Die Versicherung jedoch teilte mir mit, dass ich das Fahrzeug nicht verkaufen dürfte, bis ein von ihnen beauftragter Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet hat.
Nun meine Frage:
Ist es richtig und rechtens, dass ich das Fahrzeug nicht verkaufen darf, bis ein Sachverständiger meiner Versicherung das Fahrzeug begutachtet hat, bzw. kann meine Versicherung dieses verlangen?
Habe ich bei einen evl. "vorzeitigen" Verkauf mit Represalien meines Versicherers zu rechnen oder evl. sogar mit dem Verlust meines Versicherungsschutzes bzw. -anspruches?
Für eine schnelle Beantwortung meiner Fragen wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen



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