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Guten Tag,
ich fuhr ohne Führerschein und verursachte einen Unfall. Ich nahm einem Mopedfahrer die Vorfahrt, es kam zum Unfall. Er wurde verletzt, musste ins Krankenhaus. Bitte sagen Sie mir mit welchen Folgen ich seitens meiner Haftpflichtversicherung rechnen kann und welche weiteren Folgen auf mich zu kommen könnten seitens des Unfallopfers und der Polizei.
Vielen Dank im Vorraus
Antwort geschrieben am 24.10.2011 10:51:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt versicherungsrechtlich eine Verletzung von Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall dar.
Als Verletzungsfolge kommt vor allem die Verwirkung des Versicherungsschutzes in Betracht. Bei Obliegenheitsverletzungen kann ganz oder teilweise „Leistungsfreiheit des Versi-cherers" eintreten. Das bedeutet, dass der Versicherer für einen bestimmten Fall dem Versi-cherungsnehmer keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat, der Versicherungsnehmer also in Bezug auf diesen Versicherungsfall keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat.
Der Geschädigte bekommt von Ihrer Versicherung natürlich seinen Schaden ersetzt, diese wird Sie aber in Regress nehmen.
Nach § 5 III KfzPflVV ist der Regress gegen Sie aber auf 5.000 EUR beschränkt.
Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn Ihnen noch mehrere Obliegenheitsverleztungen vorgeworfen werden können ( z.B. Alkoholfahrt, falsche Angaben nach dem Unfall u.ä. ).
Wenn Sie sich nach dem Unfall korrekt verhalten haben, sollte Ihre zivilrechtliche Haftung sich aber auf die 5.000 EUR begrenzen.
Außerdem ist in strafrechtlicher Hinsicht mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu rechnen. Hier kann es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen und in der Regel zu einer Geldstrafe kommen. Das Strafmaß kann ohne nähere Einblicke in die Umstände des Unfalls nicht seriös beurteilt werden.
Sie sollten sich in jedem Falle anwaltlich vertreten lassen.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
Tel.: 0431 - 8959913
info@kanzlei-steidel.de
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