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Autounfall in Marokko


08.08.2012 22:08 |
Preis: 35,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.




Am 26.1.2011 überholte ein in Italien wohnhafter Marokkaner mit Kfz mit italienischer Zulassung (und italienischer Versicherung=Generali) im Überholverbot auf einer kleinen Landstraße in Nordmarokko und fuhr frontal auf meinen Wagen auf. Mein Wagen war Totalschaden; meine Frau hatte vier gebrochene Rippen und ich zwei geprellte Rippen und zwei zertrümmerte Fußzehen (vom Bremspedal). Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. In der Folge wurde meine Frau für 4 Wochen, ich für 45 Tage krankgeschrieben.

Der Unfall ist auch bei der Zentralstelle der Auslandversicherer in Casablanca gemeldet. Weiter habe ich die Schadensregulierung einer marokkanischen Rechtsanwältin übertragen; aber, bis heute, habe ich keinen Cent Widergutmachung gesehen, nicht nur das, ich wurde auch von meiner eigenen Versicherung in der Schadensfreiheitsklasse hochgesetzt. Wenn ich die RA in Marokko anrufe höre ich, m.E., nur Ausflüchte. Ich bin es leid auf Gerechtigkeit in Marokko zu warten und möchte mein Recht hier in Deutschland erlangen. Wie?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Autounfall
09.08.2012 | 08:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrter Herr K.,

zunächst einmal muss ich Ihnen leider gleich sagen, dass es von Deutschland aus keine Möglichkeit gibt den Schuldner zu verklagen, da weder der Unfall in Deutschland stattgefunden hat, noch der Schädiger ein Deutscher gewesen ist.

Wenn dieser aber einen Wohnsitz in Italien besitzen sollte, könnte der Rechtsstreit zumindest schon einmal in Europa anhängig gemacht werden, auch wenn das Verfahren hinsichtlich des Auslandsbezuges und möglichen Übersetzungsverfahren in die Länge gezogen werden könnte. Diesbezüglich würden Sie dann allerdings auch einen italienischen Kollegen benötigen.

Wenn Sie die Sache weiter in Deutschland anstoßen möchten, kann ich Ihnen allerdings auch die Kollegin Chraibi empfehlen, die Mitglied im Deutsch-Marokkanischen Kompetenznetzwerkes ist und die Kollegin in Marokko eventuell direkt auch zur Korrespondenz bewegen kann.

http://www.goehmann.de/index.php?option=com_gr&view=persona&Itemid=92&per=109&refbox=C


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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