Autounfall in Marokko
08.08.2012 22:08 |
Preis: 35,00 € |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Am 26.1.2011 überholte ein in Italien wohnhafter Marokkaner mit Kfz mit italienischer Zulassung (und italienischer Versicherung=Generali) im Überholverbot auf einer kleinen Landstraße in Nordmarokko und fuhr frontal auf meinen Wagen auf. Mein Wagen war Totalschaden; meine Frau hatte vier gebrochene Rippen und ich zwei geprellte Rippen und zwei zertrümmerte Fußzehen (vom Bremspedal). Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. In der Folge wurde meine Frau für 4 Wochen, ich für 45 Tage krankgeschrieben.
Der Unfall ist auch bei der Zentralstelle der Auslandversicherer in Casablanca gemeldet. Weiter habe ich die Schadensregulierung einer marokkanischen Rechtsanwältin übertragen; aber, bis heute, habe ich keinen Cent Widergutmachung gesehen, nicht nur das, ich wurde auch von meiner eigenen Versicherung in der Schadensfreiheitsklasse hochgesetzt. Wenn ich die RA in Marokko anrufe höre ich, m.E., nur Ausflüchte. Ich bin es leid auf Gerechtigkeit in Marokko zu warten und möchte mein Recht hier in Deutschland erlangen. Wie?
Trifft nicht Ihr Problem?
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