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Autounfall durch einem fallenden Baum


17.07.2007 15:55 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Am 28.06.07 um 12:30 fuhr ich mit meinem PKW von Weiden kommend Richtung Kohlberg (ST 2238, km 20,650). In dem Augenblick fielen 2 Bäume (Esche) um. Diese Bäume fielen direkt auf mein Auto.
PS. Ich konnte unmöglich ausweichen. Es war Windstill, aber es hatte vorher für ca. ½ h geregnet. Es entstand einen Schaden ca. 5.000,-- € Die Bäume gehören dem Staatliches Bauamt Amberg- Rosenberg.
Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen, und die umgefallenen Bäume wurden von der Feuerwehr auf 1 Meter klein geschnitten. Die Polizei verständigte das Staatliche Bauamt. Das Bauamt prüfte die Bäume am Mittwoch der darauf folgender Woche.
Ich musste in Vorleistung gehen, um das Auto fahrtüchtig zu machen.


Zu diesem Fall hätte ich einige Fragen:
 Das Staatliche Bauamt gab mir zur Kenntnis dass Sie nicht Zahlen werden da Sie Ihre Aufsichtspflicht nachgekommen sind (Baum nicht befallen),er meinte auch dass kurz vorher eine Windböe gegeben haben müsste, deshalb fielen die 2 Bäume.
 Bis Wann muss ich den Schadensanspruch beantragen?
 Muss ich den Schadensanspruch über die Polizei beantragen?
 Oder kann ich selbst Klagen?
 Wie hoch können die Kosten für einen Rechtanwalt ca. belaufen?
 Welche Vorgehensweise Raten Sie mir?
 Wie sehen die Aussichten für mich aus, ca. (in %)?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Autounfall
Antwort vom
17.07.2007 | 16:45
Sehr geehrte Ratsuchende,

für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auch die Haftung des Staates wegen Amtspflichtverletzung beinhalten, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss der Schaden geltend gemacht werden, sonst kann sich der Ersatzpflichtige auf die Verjährung berufen.

Eine Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches über die Polizei ist nicht möglich. Es handelt sich in der Sache um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem für die umgefallenen Bäume Verkehrssicherungspflichtigen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt würden bei einer zunächst außergerichtlichen Tätigkeit bei Annahme einer Geschäftsgebühr von 1,3 und einem Streitwert von 5.000,- EUR 391,30 EUR zzgl. 20,- EUR an Auslagen plus die gesetzliche Mehrwertsteuer betragen. Im Einzelfall können andere bzw. zusätzliche Kosten anfallen. Bei einer Klage fallen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten an.

In der Sache werden Sie voraussichtlich dann Erfolg haben, wenn dem Pflichtigen ein Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen ist. Dies ist erfahrungsgemäß nicht einfach zu bewerkstelligen. Die Erfolgsaussichten sind allein aufgrund Ihrer Schilderung nicht zu beurteilen. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der die Möglichkeit hat, zunächst einmal Akteneinsicht zu nehmen. Häufig gibt dies Aufschluss, ob es Sinn macht, Ansprüche zu verfolgen oder ob aus wirtschaftlichen Gründen davon Abstand genommen werden sollte. Falls Sie sich tatsächlich zu einer Klage entschliessen sollten, werden Sie den Anwalt ohnehin brauchen, da Amtshaftungsansprüche unabhängig vom Streitwert beim Landgericht einzuklagen sind und dort Anwaltszwang herrscht. Möglicherweise kann es Sinn machen, eine eigene Untersuchung der Bäume zu veranlassen. Dies sollte aber im Einzelnen mit dem Anwalt nach Kenntnis der Akte erörtert werden, da durch ein Gutachten ebenfalls Kosten entstehen.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt