Autounfall durch einem fallenden Baum
17.07.2007 15:55 |
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Verkehrsrecht
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Am 28.06.07 um 12:30 fuhr ich mit meinem PKW von Weiden kommend Richtung Kohlberg (ST 2238, km 20,650). In dem Augenblick fielen 2 Bäume (Esche) um. Diese Bäume fielen direkt auf mein Auto.
PS. Ich konnte unmöglich ausweichen. Es war Windstill, aber es hatte vorher für ca. ½ h geregnet. Es entstand einen Schaden ca. 5.000,-- € Die Bäume gehören dem Staatliches Bauamt Amberg- Rosenberg.
Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen, und die umgefallenen Bäume wurden von der Feuerwehr auf 1 Meter klein geschnitten. Die Polizei verständigte das Staatliche Bauamt. Das Bauamt prüfte die Bäume am Mittwoch der darauf folgender Woche.
Ich musste in Vorleistung gehen, um das Auto fahrtüchtig zu machen.
Zu diesem Fall hätte ich einige Fragen:
 Das Staatliche Bauamt gab mir zur Kenntnis dass Sie nicht Zahlen werden da Sie Ihre Aufsichtspflicht nachgekommen sind (Baum nicht befallen),er meinte auch dass kurz vorher eine Windböe gegeben haben müsste, deshalb fielen die 2 Bäume.
 Bis Wann muss ich den Schadensanspruch beantragen?
 Muss ich den Schadensanspruch über die Polizei beantragen?
 Oder kann ich selbst Klagen?
 Wie hoch können die Kosten für einen Rechtanwalt ca. belaufen?
 Welche Vorgehensweise Raten Sie mir?
 Wie sehen die Aussichten für mich aus, ca. (in %)?
Trifft nicht Ihr Problem?
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