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Frage geschrieben am 11.03.2011 12:36:30

Autounfall, Schaden, Haftung??

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1008
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

Meinem Bruder B ist follgendes passiert:

Der beste Freund C des B hatte beschlossen seiner kleinen Schwester "privat Fahrstunden" auf einem öffentlichen Parkplatz zu geben.
B solle dabei sein und zuschauen.
Auf der Fahrt zum Parkplatz solle B das Auto des C (Besitzer) fahren weil C das KFZ meines Bruders so gern "ausprobieren" wollte und somit niemand hatte der sein eigenes dort hin brachte.
B willigte ein, mit der Bedingung "Jeder solle vorsichtig fahren".
Als B jedoch am Parkplatz ankam sah er wie C dort mit seinem Auto das "Driften" übte.
Um das durch seine Anwesenheit so schnell wie möglich zu unterbinden, gab B Gas.
Er übersah dabei allerdings einen Baum, versuchte noch zu bremsen, das Auto schlitterte allerdings trotzdem dagegen.
Die Eltern des C, die Eigentümer des KFZ, verlangen nun von B eine vollständige Bezahlung der Werkstattrechnung in Höhe von 2000 Euro. B möchte diesen Betrag auch bezahlen, allerdings in Raten weil er als 19 jähriger Schüler mit einem 400 Euro Job noch keine Möglichkeit hatte soviel Geld anzusparen.
Er bietet Raten in Höhe von 350 Euro monatlich an. Damit sind die Eltern des C nicht einverstanden und drohen nun mit Prozess.
Sie behaupten die Eltern des B müssten diesen Schaden bezahlen.
(Die Versicherungen haben alle abgelehnt)

Nun meine Frage:
Muss B diesen Betrag wirklich in voller Höhe bezahlen?
(Ist nicht auch C selbst an dem Unfall schuld?)
Sind tatsächlich die Eltern des volljährigen B haftbar zu machen?

Eine knappe Antwort mit Gesetztesverweis würde mir reichen.

Vielen Dank im voraus!
Freundliche Grüße


Antwort geschrieben am 11.03.2011 13:03:02
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst ist zu sagen, dass kein Recht auf Ratenzahlung besteht. Es ist grundsätzlich immer die volle Summe sofort fällig und zu bezahlen (§ 271 BGB).

Die Eltern des C sind auch als Eigentümer und Geschädigte berechtigt, den Schaden von B ersetzt zu verlangen, da er zumindest fahrlässig den Schaden verursacht hat.

Die Eltern des B, wenn dieser volljährig ist, müssen nicht für den Schaden aufkommen, da die Eltern für einen Volljährigen nicht mehr haften (§§ 828, 832 BGB).

Fraglich ist jedoch, ob C ein gewisses Mitverschulden trifft, da er mehr oder weniger das Verhalten des B provoziert hatte.
Dies kann in der Konstellation jedoch nicht angenommen werden, da keine unmittelbare schwere Gefahr für das Fahrzeug des B oder auch für Leib und Leben anderer Personen bestand, dass eine Aufforderung darstellt, die Verkehrsregeln zu missachten, zumal er auch schon in Sichtweite gewesen ist.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.03.2011 13:25:54

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Sie haben mir sehr geholfen!

Wenn ich noch kurz nachfragen dürfte:
B hat zwar rechtlich keinen Ansruch auf Ratenzahlung,
praktisch gesehen, würde aber doch nichts anderes dabei rauskommen:
Selbst wenn die Eltern des C einen Titel besitzen, B hat das Geld nicht und müsste dann notfalls die eidesstattliche Versicherung abgeben und pfändbar ist nichts.
Vernünftiger wäre dann doch eine Ratenbewilligung, oder?

Vielen Dank nochmals!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.03.2011 13:29:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

natürlich ist es vernünftiger und wohl auch kostengünstiger auf die Ratenzahlung einzugehen, um überhaupt etwas zu erhalten, wenn keinerlei pfändbares Vermögen besteht.

Sonst hat man noch das Risisko, auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben.

Und € 350,00 monatlich ist ja auch ein guter Anfang. Es besteht ja außerdem auch noch noch die Möglichkeit, den Ratenzahlungsvertrag schriftlich aufzusetzen, um im Falle der Nichtzahlung einen Urkundenprozess (schnelles Verfahren) anzustrengen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

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Autounfall, Schaden, Haftung?? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-11
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