Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Autoreparatur.
Guten Tag,
an unserem Auto liegt ein Elektrikfehler (häufige Motoraussetzer während der Fahrt) vor (Garantie greift nicht mehr). Die Reparatur gestaltet sich laut Händler-Werkstatt schwierig, da der Fehler nicht zu lokalisieren sei.
Wenn ich die Reparatur durchführen lassen wollte, würden nach und nach diverse Teile am Fahrzeug ersetzt (die kostengünstigsten zuerst), ohne dass eine erfolgreiche Reparatur zugesagt werden könnte. Dabei könnten angeblich Kosten entstehen, die in der Größenordnung des Zeitwerts des Fahrzeugs (~10.000€) liegen.
Meine konkrete Frage dazu: Ist es tatsächlich so, das ich in diesem Fall die Kosten für erfolglose Reparaturversuche tragen muss, auch für den Austausch von Teilen (und den damit verbundenen Arbeitskosten), die sich im Nachhinein als nicht defekt herausstellen?
Vielen Dank, mfg, Stefan Korta.
Antwort geschrieben am 29.11.2010 00:17:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es hängt stets von dem jeweiligen konkreten Reparaturvertrag ab, welche Kosten Sie tragen müssen.
In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte es unumgehbar sein, dass Sie auch die Kosten für die vergeblichen Reparaturversuche tragen müssen, da sich vermutlich keine Werkstatt auf eine andere Lösung einlassen wird.
Jedoch dürfte es ein Versuch wert sein, eine andere Werkstatt um einen Reparaturvorschlag (und ein entsprechenden Kostenvoranschlag) zu bitten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

