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Frage geschrieben am 07.04.2011 17:24:13

Autorenrecht-Skript wird bemängelt, Abtretung von Autorenrecht

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 988
Sehr geehrte Anwälte,

ich habe einen Auftrag erhalten ein fachliches Skript für einen Fernlehrgang im Bereich Elektrotechnik zu erstellen. Der nun geschilderte Fall kam öfter vor; es gäbe also Personen die meine Ausführungen bestätigen würden.
Ein Skript mit ca. 200 Seiten wurde beauftragt
Es wurden nach mehreren Durchläufen der vorgelegten Skripte ständig Formalien und Äußeres und Redewendungen bemängelt; jedoch nie etwas freigegeben. Es wurde mir nun angetragen unter Minderung der Bezahlung und einer Abtretung der Autorenrechte das Werk durch den Lektor fertig zu stellen. Der damalige fachfremde Betreuer würde also Mitautor werden. Dies habe ich abgelehnt; ich sollte jedoch kostenlos mein Skript um weitere Kapitel erweitern. Dies war in dieser Situation sehr seltsam. Ich ging mündlich ohne feste Zusage für die kostenlose Erweiterung darauf ein und habe aus einem bestehenden aktuellen Skript des Lehrinstitutes eine komplette Seite mit Punkt und Komma abgetippt und als mein "Muster" vorgelegt ob es so nun passe.Die Seite wäre Teil der geforderten Erweiterung gewesen. Das besagte "Muster" wurde mir vor dem Beginn der Arbeiten auch noch als Musterskript oder Arbeitsmuster zugesandt; es sei ein aktuelles Skript aus dem laufenden Vorlesungsbetrieb. Auch hier wurde nun wie erwartet und vermutet sämtliche Formalien, Inhalte und Äußerlichkeiten komplett bemängelt und als nicht abnahmefähig deklariert.Die Kritikpunkte meiner Unterlage liegen schriftlich vor.
Die Arbeiten wurden durch mich abgebrochen; mein Geld für Arbeit und mehrmalige Überarbeitung wurde trotz Aufforderung nicht erstattet. Ein Brief des jur. Vertreters des Lehrinstitutes wurde angekündigt; auf dieses warte ich nun seit einem Jahr und wurde schon angemahnt.
Ca. zwei Drittel der Arbeiten sind im Original und via Mail an die Lehranstalt gegangen. Ich vermute sogar, dass mein Nachfolger meine Unterlagen als Arbeitsvolrage erhält; wie unterbinde ich dies?
Ich vermute durch den Lektor schlicht versuchte Vorteilsannahme, ein gutes Stück Nötigung und Bruch der Autorenrechte wegen der massiven Forderung von Abtretung der Autorenrechte.
Wie gehe ich vor?
Ich vermute Bruch des Strafgesetzbuches und der Autorenrechte.
Wie gesagt; der kritisierende fachfremde Lektor wäre zukünftig der Mitautor und Geldnehmer gewesen.
Ich bemängele ca. mehrere hundert Stunden nutzlose Doppelarbeit für wiederholte Überarbeitung.
Wie komme ich an mein Geld und Schadenersatz?

Es gibt wie gesagt zwei Zeugen oder Ersteller anderer Skripten die der Einfachheit halber Geld und Rechte abgetreten haben aber nun damit unglücklich sind.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Sie machen Ansprüche aus einem Autorenvertrag geltend, insbesondere die vereinbarte Vergütung.

Die Ansprüche ergeben sich aus dem Urheber- und Verlagsgesetz.

Gemäß den Bestimmungen des Verlagsgesetzes habe Sie für die Überlassung des Werkes Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.

Aus Ihren Ausführungen geht nicht eindeutig hervor, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt, aber da Sie Zeugen für den Auftrag zitieren, gehe ich davon aus, daß es keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Selbst wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, wird eine derartige Arbeit jedoch regelmäßig nur gegen Vergütung verfaßt. Daher ist ein Autor grundsätzlich nach dem Verlagsgesetz berechtigt für ein Werk eine angemessene Vergütung zu verlangen.

Auf der anderen Seite hat der Autor die Pflicht, dem Verleger ein druckreifes Werk vorzulegen. Insbesondere muß das Werk rechtzeitig und von vertragsgemäßer Beschaffenheit sein, sonst ist der Verleger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Nach Ihrer Schilderung dürfte hier letztlich der Hauptstreitpunkt liegen: Nach Ihren Angaben war das Skript entsprechend den Vorgaben in Ordnung, der Verleger ist anderer Meinung.
Wenn hier keine Einigung erzielt wird, können Sie lediglich den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

In diesem Fall hätte ein Gutachter zu beurteilen, inwieweit die erwähnten Kritikpunkte gerechtfertigt sind, oder eben nicht.
Falls die Kritik ungerechtfertigt ist, hätten Sie natürlich auch Anspruch auf die angemessene Vergütung.

Im gegenwärtigen Zeitpunkt – also nach Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verleger – stehen Ihnen auch die Urheberrechte an dem Skript zu.
Daher darf der Verleger das Skript auch nicht verwenden.

Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie die Urheberrechte behalten wollen – und daher gegen eine ungerechtfertigte Verwertung bzw. Nutzung durch den Verleger vorgehen wollen, oder es Ihnen darum geht eine Vergütung zu erhalten.

Vermutlich wird Ihnen eine Vergütung wichtiger sein. Daher empfehle ich Ihnen, dem Verleger anzubieten, die Rechte an dem Skript gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung abzutreten. Sie sollten nochmals möglichst sachlich darlegen, daß Sie die geäußerte Kritik nicht akzeptieren können und in das Skript hunderte von Arbeitsstunden investiert haben.

Schließlich sollten Sie ankündigen, daß Sie sich rechtliche Schritte bzw. den Klageweg vorbehalten, falls es zu keiner gütlichen Einigung kommt, um zu beweisen, daß das Skript vertragsgemäß war.

Um das Schreiben nachhaltiger zu machen empfehle ich Ihnen ein Einschreiben statt einer E-mail.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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