ich möchte eine Dienstleistung anbieten, die es ermöglicht Geld zwischen weltweiten E-Geld Instituten zu überweisen. Der Vorgang erfolgt komplett automatisiert (taggleiche Auszahlung) und wendet sich an weltweite Kunden, wird aber nicht explizit in Deutschland beworben.
Dies gilt nach Informationen der Bafin als Finanztransfergeschäft und bedarf damit einer Erlaubnis der Bafin.
Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland. Kann ich die Aufsicht der Bafin umgehen, indem ich eine juristische Person (Firma) in einem Land gründe, welches keine Auflagen zum Finanztransfergeschäft hat?
Falls ja:
Muss ich die Nutzung durch deutsche Kunden aktiv verhindern?
Fall nein:
Gibt es eine andere, realistische Möglichkeit die Aufsicht durch die Bafin zu umgehen?
Vielen Dank im Vorraus
Hinweis:
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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