Autokauf von Privat ohne schriftlichen Kaufvertrag und Rückgabe
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
| in unter 2 Stunden
Hallo,
meine Mutter und mein Onkel haben ein Auto geerbt von deren verstorbenen Bruder. Sie sind also eine Erbengemeinschaft. Wir (mein Mann und ich) haben uns das Auto angesehen, eine Probefahrt gemacht und es mündlich gekauft zu einem Preis von 1800 Euro. Es wurde uns gesagt, dass an dem Auto nichts dran ist und er scheckheftgepflegt ist. Es waren noch Winterreifen dabei, die wir erst später abholen konnten. Nicht mit dabei war der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief, da diese abhanden gekommen waren. Es wurde uns gesagt, dass der Fahrzeugbrief schon beim Straßenverkehrsamt beantragt sei und es noch ca. 3-4 Wochen dauert bis er da ist. Meine Mutter als Erbin ist gleichzeitig Zeuge. Meine minderjährigen Kinder waren auch dabei... Der Zeitpunkt des Autokaufes war Oktober.Mein Mann hat den Wagen also nach Hause gefahren (1,6 Stunden Autobahnfahrt) mit den Nummernschildern des Verstorbenen und ich bin mit unserem anderen Wagen und meiner Mutter (Erbe des Autos) hinterhergefahren. Bei der Fahrt bemerkte er, dass etwas mit der Kupplung nicht stimmt, die kommt irgentwie nicht mehr richtig zurück. Zu Hause haben wir in einer Werkstatt nachgefragt was das sein könnte und es scheint eine größere Reperatur zu sein um die 500 Euro. Zu dem Zeitpunkt wären wir noch bereit gewesen den Schaden zusätzlich noch zu tragen, da es ja innerhalb der Familie war der Autokauf. Meine Mutter hat dies alles mitbekommen, da sie bei uns wohnt. Sie war also immer informiert.
Leider haben wir auf Ihren Druck hin das Geld schon an sie ausbezahlt und an meinen Onkel überwiesen.
Seitdem steht das Auto bei uns, es sind nun über 2 Monate und wir können nichts damit tun. Rein rechtlich gehört uns das Auto ja gar nicht, da wir keine Papiere haben. Wir können es nicht anmelden und nicht verkaufen, auch nicht nutzen.
Die Winterreifen haben wir inzwischen abgeholt aber nicht aufgezogen aufgrund des Schnees und weil der Wagen nicht mehr anspringt weil er so lange stand. Wir haben auch den anderen erben informiert, dass etwas mit der Kupplung nicht stimmt. (In dem Zusammenhang wurde eine angebliche schwarze Rechnung eines Autohauses präsentiert, bei dem noch eine größere Rechnung des Verstorbenen offensteht. Auf dieser Rechnung soll auch die Kupplung repariert worden sein. Dies nur nebenbei.)
Mehrere Telefonate folgten mit dem Onkel in Bezug auf die Papiere. Es stellte sich heraus, dass der Onkel ein befreundetes Autohaus beauftragt hatte, die Fahrzeugpapiere zu bestellen beim Straßenverkehrsamt. Wir haben uns telefonisch bei dem Autohändler erkundigt und er hat nun im endeffekt nichts beantragen können weil er nicht der Käufer ist (sondern wir) und die Erben die Papiere beantragen müssen.
Dies wussten wir schon vorher und haben beiden Erben dies auch gesagt,da wir mit dem Straßenverkehrsamt schon telefoniert hatten und uns erkundigt hatten.(Info: Es müssen bei einer Beantragung der Papiere beide Erben mit Erbschein und Ausweisen anwesend sein, eine eidesstattliche Erklärung abgeben und dann wird eine Fahndung gemacht die ca. 6 WOCHEN dauert und dann erst bekommt man den Fahrzeugschein.)
Ich bin es nun leid und würde den Wagen gerne zurückgeben und mein Geld vom Onkel zurückverlangen. Meine Mutter ist einverstanden und würde uns das Geld also den Anteil von ihr zurückgeben.
Da es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, wie stehen meine Chancen auf das Geld vom Onkel und die Rückgabe? Per Überweisungsbeleg können wir bestätigen, dass wir ihm Geld bezahlt haben.Meines erachtens sind die zugesicherten Eigenschaften des Wagens auch nicht eingehalten worden, es gibt immer noch nicht die wichtigen Papiere und zudem ist noch ein Mangel aufgetaucht.
Da der Wagen zudem nicht fahrbereit ist (keine Winterreifen, keine Versicherung, Kupplungsschaden - man kann zwar fahren aber ich denke es wäre gefährlich), kann ich ihn auffordern den Wagen abzuholen?
Haben wir rein rechtlich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Wie sollten wir vorgehen, damit der Onkel sich nicht irgendwie da rauszieht aus der Verantwortung?
Bisher haben wir ihm noch nicht angekündigt, dass wir den Wagen zurückgeben möchten.
Vielen Dank schon mal im voraus.
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