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Autokauf von Privat ohne schriftlichen Kaufvertrag und Rückgabe


04.01.2011 12:09 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Lars Liedtke


| in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Mutter und mein Onkel haben ein Auto geerbt von deren verstorbenen Bruder. Sie sind also eine Erbengemeinschaft. Wir (mein Mann und ich) haben uns das Auto angesehen, eine Probefahrt gemacht und es mündlich gekauft zu einem Preis von 1800 Euro. Es wurde uns gesagt, dass an dem Auto nichts dran ist und er scheckheftgepflegt ist. Es waren noch Winterreifen dabei, die wir erst später abholen konnten. Nicht mit dabei war der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief, da diese abhanden gekommen waren. Es wurde uns gesagt, dass der Fahrzeugbrief schon beim Straßenverkehrsamt beantragt sei und es noch ca. 3-4 Wochen dauert bis er da ist. Meine Mutter als Erbin ist gleichzeitig Zeuge. Meine minderjährigen Kinder waren auch dabei... Der Zeitpunkt des Autokaufes war Oktober.Mein Mann hat den Wagen also nach Hause gefahren (1,6 Stunden Autobahnfahrt) mit den Nummernschildern des Verstorbenen und ich bin mit unserem anderen Wagen und meiner Mutter (Erbe des Autos) hinterhergefahren. Bei der Fahrt bemerkte er, dass etwas mit der Kupplung nicht stimmt, die kommt irgentwie nicht mehr richtig zurück. Zu Hause haben wir in einer Werkstatt nachgefragt was das sein könnte und es scheint eine größere Reperatur zu sein um die 500 Euro. Zu dem Zeitpunkt wären wir noch bereit gewesen den Schaden zusätzlich noch zu tragen, da es ja innerhalb der Familie war der Autokauf. Meine Mutter hat dies alles mitbekommen, da sie bei uns wohnt. Sie war also immer informiert.
Leider haben wir auf Ihren Druck hin das Geld schon an sie ausbezahlt und an meinen Onkel überwiesen.
Seitdem steht das Auto bei uns, es sind nun über 2 Monate und wir können nichts damit tun. Rein rechtlich gehört uns das Auto ja gar nicht, da wir keine Papiere haben. Wir können es nicht anmelden und nicht verkaufen, auch nicht nutzen.
Die Winterreifen haben wir inzwischen abgeholt aber nicht aufgezogen aufgrund des Schnees und weil der Wagen nicht mehr anspringt weil er so lange stand. Wir haben auch den anderen erben informiert, dass etwas mit der Kupplung nicht stimmt. (In dem Zusammenhang wurde eine angebliche schwarze Rechnung eines Autohauses präsentiert, bei dem noch eine größere Rechnung des Verstorbenen offensteht. Auf dieser Rechnung soll auch die Kupplung repariert worden sein. Dies nur nebenbei.)
Mehrere Telefonate folgten mit dem Onkel in Bezug auf die Papiere. Es stellte sich heraus, dass der Onkel ein befreundetes Autohaus beauftragt hatte, die Fahrzeugpapiere zu bestellen beim Straßenverkehrsamt. Wir haben uns telefonisch bei dem Autohändler erkundigt und er hat nun im endeffekt nichts beantragen können weil er nicht der Käufer ist (sondern wir) und die Erben die Papiere beantragen müssen.
Dies wussten wir schon vorher und haben beiden Erben dies auch gesagt,da wir mit dem Straßenverkehrsamt schon telefoniert hatten und uns erkundigt hatten.(Info: Es müssen bei einer Beantragung der Papiere beide Erben mit Erbschein und Ausweisen anwesend sein, eine eidesstattliche Erklärung abgeben und dann wird eine Fahndung gemacht die ca. 6 WOCHEN dauert und dann erst bekommt man den Fahrzeugschein.)

Ich bin es nun leid und würde den Wagen gerne zurückgeben und mein Geld vom Onkel zurückverlangen. Meine Mutter ist einverstanden und würde uns das Geld also den Anteil von ihr zurückgeben.
Da es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, wie stehen meine Chancen auf das Geld vom Onkel und die Rückgabe? Per Überweisungsbeleg können wir bestätigen, dass wir ihm Geld bezahlt haben.Meines erachtens sind die zugesicherten Eigenschaften des Wagens auch nicht eingehalten worden, es gibt immer noch nicht die wichtigen Papiere und zudem ist noch ein Mangel aufgetaucht.
Da der Wagen zudem nicht fahrbereit ist (keine Winterreifen, keine Versicherung, Kupplungsschaden - man kann zwar fahren aber ich denke es wäre gefährlich), kann ich ihn auffordern den Wagen abzuholen?
Haben wir rein rechtlich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Wie sollten wir vorgehen, damit der Onkel sich nicht irgendwie da rauszieht aus der Verantwortung?
Bisher haben wir ihm noch nicht angekündigt, dass wir den Wagen zurückgeben möchten.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 233 weitere Antworten zum Thema:
Autokauf Kaufvertrag Privat Rückgabe
04.01.2011 | 13:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Lars Liedtke
340 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zunächst einmal möchte ich einen häufig auftretenden Irrtum aufklären: Rechtlich haben Sie sehr wohl Eigentum an dem Fahrzeug erlangt, die Papiere sind dafür nicht erforderlich. Nicht etwa der Inhaber der Papiere ist auch Eigentümer des Autos, sondern umgekehrt: Wer Eigentum am Auto hat, hat einen Anspruch auf die Papiere, was aus dem Rechtsgedanken des § 952 BGB folgt. Sie sollten die Erbengemeinschaft daher unter Fristsetzung zu den erforderlichen Mitwirkungshandlungen auffordern, die erforderlich sind, damit die Papiere neu ausgestellt werden können. Kommen Ihre Mutter und Ihr Onkel dem dann nicht nach, können Sie nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten, also den Kaufpreis zurückverlangen, Zug-um-Zug gegen Rückübereignung des Autos. Erfüllungsort der Rückgewähransprüche ist der Ort, an dem sich die Kaufsache dem Vertrag nach befindet, also regelmäßig am Wohnort des Käufers. Sie müssen das KFZ also nicht zurückbringen, sondern können Abholung verlangen. Aber der fruchtlose Fristablauf ist vorher zwingende Voraussetzung, da ansonsten kein Rücktrittsrecht bestehen kann.

Gleiches gilt im Falle eines Mangels. Auch hier hat der Käufer den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung, also in diesem Fall zur Mangelbeseitigung in Form einer Reparatur der Kupplung, aufzufordern. Erst wenn der Verkäufer diese Nacherfüllung verweigert, nicht innerhalb der Frist durchführt oder die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Fraglich erscheint aber, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt oder um einen für ein Gebrauchtfahrzeug üblichen Verschleiß. Im Zweifel hätten Sie die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zu tragen.

Sie sollten daher Ihre Mutter und Ihren Onkel schriftlich (zu Beweiszwecken am besten per Einschreiben) auffordern, innerhalb von 2 Wochen den Mitwirkungspflichten für die Neuerteilung der KFZ-Papiere nachzukommen sowie den Defekt an der Kupplung zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Sollte dies dann nicht geschehen, sollten Sie zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.


Nachfrage vom Fragesteller 04.01.2011 | 14:07

Hallo,
vielen Dank für die Auskunft bezüglich meiner Fragen. Eine Frage stellt sich mir jedoch noch. Bei dem Verkaufsgespräch wurde besprochen, dass mein Mann den Wagen bis spätestens Ende Dezember braucht, da er seinen Firmenwagen zurückgibt und den eigenen dann für die Fahrt zur Firma benutzen möchte ab Januar 2011. Die Antwort des Onkels lautete damals, dass die Papiere ja in ca. 4 Wochen schon da wären. Der Kauf fand im Oktober statt. Ist somit eine Fristsetzung überhaupt noch erforderlich zur Mitwirkung?
MfG

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 04.01.2011 | 14:21

Sehr geehrte Fragestellerin,

auch wenn der Verkäufer Kenntnis von den Handlungen hat, die von ihm erwartet werden, ist eine ausdrückliche Fristsetzung trotzdem zwingend erforderlich. Etwas anderes wäre nur dann der Fall, wenn der Verkäufer erklärt hätte, dass er die Vornahme dieser Handlungen dauerhaft verweigern werde.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Göttingen

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