Autokauf und Gewährleistung privat und gewerblich
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbständiger Autohändler (Ein Mann Einzelfirma) und habe 2 Fragen.
1. Ich habe ein Fahrzeug erworben Der Verkäufer (auch ein Händler) bot das Fahrzeug im Internet für 8500 € als "unfallfrei" an. Ich kaufte den Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung für 8000 € statt für 8500 € mit Gewährleistung, dies ist unter KFZ Händlern ja durchaus üblich. Nun wollte ich das Fahrzeug verkaufen und musste bei genaueren Nachforschungen feststellen, dass der Wagen einen Vorschaden zwischen 5000-6000 € hatte (Belege liegen mir vor).
Auf allen Rechnungen des anderen Händlern sowie auf dem Kaufvertrag steht folgender Vermerk "Unfallschaden nicht bekannt" die Anzeige im Internet lautete aber eindeutig "unfallfrei" und liegt mir auch noch schriftlich vor. Habe ich als Händler jetzt die gleichen Rechte wie ein Verbraucher? Also Rücknahme oder Preisminderung?
2.Frage
Wenn ich als Händler einen Wagen bei einem anderen KFZ Händler kaufe, zum gleichen Preis wie ein Verbraucher, und den anderen Händler nicht darüber informiere das ich KFZ Händler bin und wir auch die Gewährleistung nicht vertraglich ausschließen, habe ich dann einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem verkaufendem Händler? Oder kann dieser die Gewähr nachträglich ausschließen wenn er herausbekommt das ich gewerblicher Händler bin? Ich habe dieses Problem zwar nicht, aber mich würde die Rechtslage da sehr interessieren.
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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