Autokauf bei Ebay , falsche Angaben im Angebotstext
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Hallo ,
habe ein Fahrzeug bei eBay gekauft. Das Fahrzeug stand in Berlin . Ich selbst bin aus der Nähe von Koblenz. Bin mit meinem Vater nach Berlin geflogen und habe das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführt ( ca. 700 km , deswegen 2 Fahrer ).
Leider versäumte der Verkäufer uns die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzugeben ( alter Fahrzeugschein ) . Nachdem wir es zuhause gemerkt haben baten wir den Verkäufer uns diesen nachzusenden was er auch tat. Nachdem wir den Fahrzeugschein in Händen hielten mussten wir erschrocken feststellen das der Jeep eine eingetragene Anhängelast von nur 908 Kilogramm gebremst hat. Desweiteren hat er unter Ziffer 22 eine weitere Einschränkung : zu O1 : Max. Zugges. - Gew. 3135 kg.
( Das Fahrzeug hat eine eingetragene Gesamtmasse von 2810 Kg)
Das heißt also das ich einen gebremsten Anhänger von max. 325 kg tatsächlichen Gewicht ziehen darf sobald der Jeep seine Gesamtmasse erreicht hat durch Zuladung.
In der Artikelbeschreibung steht jedoch das der Jeep eine Anhängelast von 3,1 tonnen hat.
Ich habe das Fahrzeug erworben weil ich damit schwere Anhänger ziehen möchte. Ich kann das Fahrzeug nicht gebrauchen mit einer Anhängelast von nur 908 kg.
Es sind an Überführungskosten in etwa 300 Euro angefallen ( Flug für 2 Personen , Kurzzeitnummer , Kraftstoff für Heimreise )
Nun zu meiner Frage :
Kann ich den Verkäufer verpflichten das Fahrzeug zurückzunehmen aufgrund der falschen Artikelbeschreibung ?
Falls ja , muss der Verkäufer mir meine Kosten ebenfalls erstatten ? Desweiteren haben wir durch die Überführung incl. Flug einen ganzen Tag mit 2 Mann verloren , würde es dafür eine entschädigung geben ? Wer muss den eventuellen Rücktransport organisieren und auch bezahlen? Im Falle eines Rechtstreit würde das Fahrzeug ja bei mir stehen bis zur Entscheidung. Wer trägt das Risiko falls dem Auto was passiert ( steht auf Privatgrundstück jedoch ohne Zaun etc. ) Kann ich Standgebühr geltend machen da mir das Fahrzeug einen Parkplatz wegnimmt. Sollte es zum Rechtsstreit kommen wie hoch würden ungefähr die Kosten werden - Streitwert in Auktion ersichtlich .
Mfg









