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Frage geschrieben am 26.06.2009 20:56:15

Autokauf bei Ebay , falsche Angaben im Angebotstext

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3471
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo ,
habe ein Fahrzeug bei eBay gekauft. Das Fahrzeug stand in Berlin . Ich selbst bin aus der Nähe von Koblenz. Bin mit meinem Vater nach Berlin geflogen und habe das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführt ( ca. 700 km , deswegen 2 Fahrer ).
Leider versäumte der Verkäufer uns die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzugeben ( alter Fahrzeugschein ) . Nachdem wir es zuhause gemerkt haben baten wir den Verkäufer uns diesen nachzusenden was er auch tat. Nachdem wir den Fahrzeugschein in Händen hielten mussten wir erschrocken feststellen das der Jeep eine eingetragene Anhängelast von nur 908 Kilogramm gebremst hat. Desweiteren hat er unter Ziffer 22 eine weitere Einschränkung : zu O1 : Max. Zugges. - Gew. 3135 kg.
( Das Fahrzeug hat eine eingetragene Gesamtmasse von 2810 Kg)
Das heißt also das ich einen gebremsten Anhänger von max. 325 kg tatsächlichen Gewicht ziehen darf sobald der Jeep seine Gesamtmasse erreicht hat durch Zuladung.
In der Artikelbeschreibung steht jedoch das der Jeep eine Anhängelast von 3,1 tonnen hat.
Ich habe das Fahrzeug erworben weil ich damit schwere Anhänger ziehen möchte. Ich kann das Fahrzeug nicht gebrauchen mit einer Anhängelast von nur 908 kg.
Es sind an Überführungskosten in etwa 300 Euro angefallen ( Flug für 2 Personen , Kurzzeitnummer , Kraftstoff für Heimreise )
Nun zu meiner Frage :
Kann ich den Verkäufer verpflichten das Fahrzeug zurückzunehmen aufgrund der falschen Artikelbeschreibung ?
Falls ja , muss der Verkäufer mir meine Kosten ebenfalls erstatten ? Desweiteren haben wir durch die Überführung incl. Flug einen ganzen Tag mit 2 Mann verloren , würde es dafür eine entschädigung geben ? Wer muss den eventuellen Rücktransport organisieren und auch bezahlen? Im Falle eines Rechtstreit würde das Fahrzeug ja bei mir stehen bis zur Entscheidung. Wer trägt das Risiko falls dem Auto was passiert ( steht auf Privatgrundstück jedoch ohne Zaun etc. ) Kann ich Standgebühr geltend machen da mir das Fahrzeug einen Parkplatz wegnimmt. Sollte es zum Rechtsstreit kommen wie hoch würden ungefähr die Kosten werden - Streitwert in Auktion ersichtlich .

Mfg



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.06.2009 22:40:02
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ausgehend von Ihren Sachverhaltsangaben beantworte ich ihre Frage(n).
Meine Antwort kann allerdings keine umfassende Beratung sowie eingehende Prüfung des Kaufvertrags ersetzen.

Ich nehme an, dass Sie das Fahrzeug privat von privat über eine online-Auktion gekauft haben.

A. zu den Fragen 1 - 4.
I.
Der Verkäufer muss die Kaufsache, d.h. das Fahrzeug, frei von Sachmängeln verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB).
II.
1.
Das Fahrzeug ist frei von Sachmängeln wenn es bei Gefahrübergang (bei Übergabe) nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
Das Fahrzeug wurde in der Artikelbeschreibung mit einer Anhängelast von 3,1 t angegeben.
Sie haben auch auf diese Eigenschaft des Wagens geboten.
Mit Vertragsschluss wurde auch die Anhängelast vereinbart.
Die tatsächliche Anhängelast beträgt laut Zulassungsbescheinigung nur 908 kg.
Damit hat das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit und ist mangelhaft.
2.
a)
Ist die Sache mangelhaft, können Sie als Käufer Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, § 439 BGB), d.h. nach Ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Neulieferung verlangen.
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder ist sie nicht möglich, muss er neu liefern. Bei einem Privatkauf wird das nicht möglich sein.
Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder lehnt sie der Verkäufer ab, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, § 437 Nr. 2 BGB, § 440, 323, 326 Abs. 5 BGB.

Der Verkäufer muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Ihnen abholen, weil es vertragsgemäß bei Ihnen steht.

Die empfangenen Leistungen (Fahrzeug und Kaufpreis) sind zurück zu gewähren (§ 346 ff. BGB). Sie haben Nutzungsersatz zu leisten.

b)
Neben dem Rücktritt können Sie auch Schadensersatz verlangen oder Ihre vergeblichen Aufwendungen ersetzt verlangen, § 437 Nr. 3 BGB.

Ihre Überführungs- und Zulassungskosten sind solche vergeblichen Aufwendungen, § 284 BGB.
Sie können nur die billigerweise aufgewendeten Kosten ersetzt verlangen.
Wenn eine Bahnfahrt günstiger ist als der Flug, können Sie nur die Kosten für die Bahnfahrt ersetzt verlangen.

Für Ihre aufgewendete Zeit können Sie keinen Geldersatz verlangen.

3.
a)
Hat der Privatverkäufer die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen, gilt das zuvor Gesagte uneingeschränkt.
b)
Bei Privatverkäufen wird zumeist die Mangelhaftung ausgeschlossen.
Darauf kann sich der Verkäufer aber nicht berufen, wenn er den Mangel „arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB.
Der Verkäufer hat den Mangel dadurch arglistig verschwiegen, dass er in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Beschaffenheit vorgespiegelt hat.

B. zu Frage 5
Wenn Sie dem Verkäufer mit oder nach Erklärung des Rücktritts eine angemessene Frist (14 Tage) zur Abholung des Wagens setzen und diese Frist erfolglos verstrichen ist, gerät er in Annahme-Verzug, § 293 ff. BGB.
Während des Verzugs haben Sie nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, § 300 Abs. 1 BGB.
Sie handeln grob fahrlässig, wenn sie in besonderem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen.

C. zu Frage 6
Sie können ihre objektiv erforderlichen Mehraufwendungen für die Aufbewahrung ersetzt verlangen. Gemeint sind nur Aufwendungen, die Sie machen mussten, z.B. weil sie selbst Parkplatzgebühren bezahlen.

D. zu Frage 7
Da ich keinen Zugriff auf die Auktion habe, kann ich keine Angaben zu den Kosten machen. Bitte nutzen Sie die Nachfragefunktion zur Angabe des Kaufpreises aufgerundet auf Tausend Euro.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.06.2009 22:51:24

Hallo , danke für die schnelle Antwort . Die eBay Auktionsnummer ist : 400051645927 . Hatte sie ins vorgesehene Feld eingetragen , wurde scheinbar nicht übermittelt. Der Kaufpreis beträgt somit 1900,70 Euro.

Danke und Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.06.2009 23:43:30

Ausgehend von einem Gegenstandswert von 1900 EUR entstehen für die gerichtliche Vertretung für einen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 419,48 EUR.
Die Gerichtskosten betragen 219,00 EUR (Gerichtskostengesetz [GKG]).
Die Kostenangabe gilt bis zu einem Gegenstands-/Streitwert von 2000,00 EUR.

In der Auktion ist von einer verstärkten Hinterachse die Rede. Möglicherweise ist die (ordnungsgemäße) Veränderung am Fahrzeug "bloß" nicht eingetragen worden.
Dann besteht nur ein Anspruch auf Nacherfüllung (Eintragung der ordnungsgemäßen Veränderung). Der Verkäufer hat diese Eintragung auf seine Kosten vorzunehmen.



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