Autokauf / Wiederuf eines Kaufvertrages
25.04.2006 13:01 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Herrschaften,
meine Frage bezieht sich auf ein Kaufgeschäft eines gebrauchten Fahrzeuges.
Am 14.01.2006 wurde ein gebrauchtes Auto bei einem Händler zum Preis von 1600,- € mit Kaufvertrag erworben. In dem Kaufvertrag ist keine Garantie vermerkt, womit dann nur die Gewährleistung zum Tragen kommt. In dem Kaufvertrag ist in Punkto Unfall keine Angabe gemacht worden ( ein Querstrich bei der Frage Zahl/Art und Umfang von Unfallschäden)! Nur bei der Frage, " Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" ist ein Kreuz bei NEIN gemacht worden.
Nun wurde vom Käufer ein DEKRA Gutachten in Auftrag gegeben, woraus ersichtlich wurde, dass das Fahrzeug einen rep. Unfallschaden erlitten hat. Laut Aussage des Verkäufers, ist dieser zum Zeitpunkt des Kaufes diesem nicht bekannt gewesen.Der Verkäufer hat in dem Verkaufsgespräch nicht eindeutig die Unfallfreiheit bestätigt. Laut Gutachten hat das Fahrzeug trotz des erlittenen und rep. Unfallschadens einen Restwert von 2000,- €.
Daraufhin soll nun der Kaufvertrag auf Wunsch des Käufers widerrufen werden.
Der Käufer lässt sich bereits anwaltlich vertreten. Dieser fordern nun von dem Händler den gezahlten Betrag für das Fahrzeug kommplett zurück. Zusätzlich fordert der Anwalt nun von dem Verkäufer, die Kosten des Gutachtens inkl. der Anfahrt des Gutachters zum Standort des Fahrzeuges (Heimatort des Käufers), sowie die entstandenen Anwaltskosten und Zulassungskosten. Ausserdem weigert sich der Anwalt, die bereits von dem Käufer gefahrenen Kilometer in Abzug zum Kaufpreis zu bringen.
Ist das alles so richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ausführlich und schnell einen Antwort geben könnten. Vielen Dank im Vorwege!
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