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Frage geschrieben am 04.12.2008 22:00:24

Autoexport nach Thailand

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3942
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hintergrund:
Ich bin deutscher und seid acht Jahren mit einer thailänderin verheiratet. Unser Wohnsitz ist Deutschland.
Wir haben seid 3 Jahren auch ein Haus in Thailand und wollen bei unserem nächsten Aufenthalt in Thailand unser Auto per Flugzeug mit nach Thailand nehmen und auch das Auto in Thailand belassen ( nicht verkaufen ).
Normalerweise wird eine Formular ( Carnet de passage ) ausgestellt und das Auto muß innerhalb einer Frist ( max. ein Jahr ) wieder nach Deutschland gebracht werden
Meine Frage:
Besteht eine Möglichkeit auf meinen oder den Namen meiner Frau unser Auto mit zu nehmen ohne horrende Zollgebühren zahlen zu müssen,wenn nein dann würde mich interessieren wie hoch die Zoll-Gebühren sein werden.
Die Transportkosten sind mir bekannt.
Vielen Dank.


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Diese Antwort ist vom 4.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.12.2008 23:54:46
Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Nach meiner Recherche ist eine Einfuhr des Kfz durch Sie zollfrei nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Für Ihre Frau sieht das nach meiner Information jedoch anders aus. Sollte ihre Frau als thailändische Staatsbürgerin Ihren Wohnsitz wieder nach Thailand verlegen, so kann Sie Ihren Hausstand zollfrei nach Thailand einführen, wenn Ihre Frau mindestens zwei Jahre im Ausland gelebt hat und der besagte Hausstand im Eigentum Ihrer Frau ist.

Dieses gilt auch für Autos, wenn dieses vor Einfuhr mindestens zwei Jahre auf Ihre Frau zugelassen war.

Ich weise Sie jedoch daraufhin, dass Sie vor Überführung des Autos mit der Thailändischen Botschaft in Berlin Kontakt aufnehmen sollten, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen, da in Thailand auch die Bestechung eine nicht geringe Bedeutung hat.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Frage weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Glück.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Abschließend weise ich daraufhin, dass das Weglassen oder Hinzufügen von Details die rechtliche Beurteilung der Angelegenheit verändern kann.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.12.2008 00:16:44

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie geht eine Verlagerung des Wohnsitzes technisch von statten?
Will meinen, muß meine Frau dann auch dort leben, oder ist es nur eine formale Umschreibung im Einwohnermeldeamt ?
Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.12.2008 00:59:41

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich hiermit wie folgt beantworten möchte:

Aufgrund der gefundenen Informationen gehe ich davon aus, dass Thailand nur tatsächlichen Rückkehrern die Zollfreiheit gewähren will, d.h., dass Ihre Frau tatsächlich in Thailand angemeldet werden und tatsächlich dort hauptsächlich wohnen muss.

Ich habe jedoch Zweifel daran, dass die thailändische Behörde die tatsächliche Abmeldung in Deutschland und die Nutzung des thailändischen Wohnsitzes als Hauptwohnsitz in großem Maße überprüfen kann und wird. Der deutschen Behörde wird eine Anmeldung eines Wohnsitzes in Thailand bei gleichzeitiger Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Deutschland höchstwahrscheinlich nicht stören, wenn sie überhaupt davon erfahren.

Zu Ihrer Sicherheit sollte Sie bei der thailändischen Botschaft ohne Nennung Ihres Namens konkret nachfragen, wie hoch der Zoll bei Zollpflicht ausfallen würde, damit Sie grob das maximale Risiko einer solchen Einfuhr einschätzen können. Beachten Sie dabei jedoch die in Thailand nicht unübliche Bestechung. Nähe Angaben zur Höhe des Zolls habe ich leider nicht gefunden.

Abschließend weise ich daraufhin, dass das Weglassen oder Hinzufügen von Details die rechtliche Beurteilung der Angelegenheit verändern kann.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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Autoexport nach Thailand | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2008-12-07
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