Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema Pfändung.
Folgendes Problem besteht:
Ich habe ein gebrauchtes er-BMW Cabrio gekauft (Baujahr 2000, 208Tsd km) für 5.500 Euro. Also relativ geringer Sachwert.
Das Geld erhielt ich in bar von meiner Mutter.
Der Kaufvertrag läuft auf mich. Wenn ich den PKW nun auf meinen Namen anmelde (im Brief dann als Halter ausgewiesen bin) und einen Versicherungsvertrag abschließe, wie schütze ich dieses Auto vor der Pfändung? Kann es überhaupt gepfändet werden?
Wenn ich richtig informiert bin, ist es nicht wesentlich, wer im Brief eingetragen ist sondern wer "Eigentümer" ist. Da das Bargeld von jemand anders stammt, und dieser als Eigentümer benannt wird, dürfte der Gerichtsvollzieher nicht pfänden dürfen. Ist das korrekt? Muss dieser benannte Eigentümer dann irgendjemand Auskunft geben,Gerichtsvollzieher oder Gläubigern?
Ich bin erwerbstätig und zu 50 % schwerbehindert. Zudem hatte ich letztes Jahr eine OP an beiden Füßen die mit dieser Schwerbehinderung in Zusammenhang steht. Lange Strecken darf ich nicht mehr laufen (zB zur Bahn). Ich benötige den PKW also auch, um zur sicher zur Arbeit zu kommen.
Kann der Gläubiger einen Nachweis über die Eigentümerschaft verlangen, d.h. den "Geldgeber" zwingen, dies schriftlich zu bestätigen?
Im April dieses Jahres läuft die EV aus, die von mir abgegeben wurde (vor drei Jahren). Hat dies evtl. Einfluss auf die Pfändung?
Erbeten sind konkrete Hinweise, wie ich das Auto "in Sicherheit" bringen kann.
Vielen Dank!
Hinweis:
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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