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Frage geschrieben am 21.05.2011 20:58:19

Auto vermieten

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1066
Hallo!

Ich möchte gerne (m)einen privaten gebrauchten PKW an eine private Person vermieten (Laufzeit 1-2 Jahre). Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich dies rechtlich abwickeln muss, um auf der sicheren Seite zu sein. Da das Eigentum des Fahrzeugs im Gegensatz zu einem Leasingvertrag bei der Miete ja bei mir bleiben würde, hätte ich sicherlich einiges mehr zu beachten.

Zunächst stellt sich mir die Frage, wer die KFZ-Verischerung des Autos vornehmen muss. Wäre ich in diesem Fall der Mittler zwischen der Versicherung und dem Besitzer des Fahrzeugs? Welche Versicherungseinstufung würde dann zur Anwendung kommen?

Wer trägt die KFZ-Steuer?

Was passiert bei einem Unfall mit dem Auto? Hafte ich persönlich, wenn etwas mit dem Fahrzeug nicht i.O. wäre (z.B. Bremsen, ...)? Wenn ich die KFZ-Versicherung stellen muss, wie würde sich das auf meine Versicherungseinstufung auswirken?

Wer trägt die Wartungskosten?

Wie kann ich mich gegen Beschädigungen des Fahrzeugs absichern (Klausel im Mietvertrag)? Wer trägt hier das Risiko? Kann ich den Mieter durch Klauseln im Mietvertrag zu besserer Pflege des Autos anhalten (z.B. Auto muss bei Schnee mind. 2 wöchentlich gewaschen werden und ansonsten im Winter wöchentlich 1x)?

Wer kommt für die Beseitigung eines Schadens am Fahrzeug auf, z.B. Motor- oder Getriebeschaden. Liegt das Risiko hier bei mir als Eigentümer, oder trägt der Mieter eine Mitschuld, wenn er unsachgemäß mit der überlassenen Mietsache umgegangen ist oder zumindest nicht sorgfältig war? Wer hat in diesem Fall die Beweispflicht? Ist es möglich, eine Klausel einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in den Mietvertrag aufzunehmen, um den Mieter zu höherer Sorgfalt anzureizen? Könnte ich das Fahrzeug über eine Gebrauchtwagenversicherung rückversichern lassen?

Wie kann ich sicherstellen, dass ich das Fahrzeug zurückbekomme? Als Eigentümer behalte ich zwar den KFZ-Brief, jedoch ist der Verlust ja nicht auszuschließen.

Wie kann ich mich gegen Zahlungsausfälle absichern und zur Wehr setzen? Kann ich im Vorfeld die Vorlage entsprechender Bescheinigungen verlangen, z.B. Einkommensnachweise?

Gibt es für solche Fälle vorgefertigte Mietverträge?

Ist es angesichts der o.g. Problematiken (falls tatsächlich rechtlich kritisch) überhaupt ratsam, ein Auto privat zu vermieten, oder überwiegen hier die Risiken?

Besten Dank für eine ausführliche Antwort.

MfG
JS


Antwort geschrieben am 22.05.2011 13:18:30
Rechtsanwältin Kathrin Nitschke
Unnaer Straße 3, 58636 Iserlohn, Tel: 02371/ 13000, Fax: 02371/ 13003
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der hier knapp bemessenen Zeit, werde ich jedoch - vor allem unter Berücksichtigung Ihres Einsatze - die Beantwortung der Fragen auf das Wesentliche beschränken.

Zunächst einmal ist es durchaus möglich, seinen privaten Wagen zu vermieten. Da Sie jedoch damit Geld verdienen möchten und somit mit Gewinnerzielungsabsicht handeln und zudem über ein bis zwei Jahre vermieten wollen, würde aus Ihnen ein Gewerbetreibender, der als solcher sein Gewerbe auch anmelden müsste.

Auch an steuerrechtliche Aspekte müsste gedacht werden, da die Vermietung von Autos prinzipiell nicht steuerbefreit ist. Da Sie jedoch nur einen Wagen haben, käme für Sie jedoch die Kleinunternehmerregelung in Betracht. Ob diese Regelung für Sie jedoch sinnvoll ist, sollten Sie zu gegebener Zeit mit einem Anwalt und/oder Steuerberater noch einmal erörtern. Speziell wenn das Auto schon älter ist und Reparaturen etc. anstehen, dann kann es u.U. sinniger sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und dafür in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen.

Für die Vermietung von Autos müssten Sie auch mit der Versicherung sprechen, da diesbezüglich die private KfZ-Versicheurng nicht mehr ausreichen wird. Es reicht zumindest nicht aus, den Mieter als Berechtigten eintragen zu lassen, da die Versicherung in einem Haftungsfall jegliche Haftung von sich weisen wird, wenn Sie heraus bekommt, dass Sie den Wagen gewerblich vermietet haben. Die Versicherung wird etwas teurer sein, als Ihre private Versicherung, kann jedoch über den Mietpreis wieder reingeholt werden. Bei Unfällen wären Sie dann jedenfalls abgesichert.

Sie sollten sich prinzipiell im Klaren darüber sein, dass der Mietpreis die laufenden Kosten abdecken muss. Dazu zählt auch die Steuer, so wie notwendige Reparaturen und die Abnutzung.

Für den Kraftstoff ist der Mieter natürlich selbst verantwortlich. Im Mietvertrag kann zudem aufgenommen werden, dass auch das Motoröl, sowie alle anderen Hilfs- und Betriebsstoffe, der Mieter zahlt und er Sorge zu tragen hat, dass z.B. das Öl nachgefüllt wird, um Schäden zu vermeiden.

Für Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich, sofern der Schaden nicht auf pflichtwidriges Verhalten des Mieters zurück zu führen ist. Welche Pflichten der Mieter hat, müssen exakt im Vertrag geregelt werden. Insbesondere kann dem Mieter z.B. die Überbeanspruchung durch Teilnahme an Autorennen untersagt werden. Was sich kaum durchsetzen lassen wird, ist die Regelung, dass das Auto in regelmäßigen Abständen gewaschen werden muss.

Sie sollten das Auto vor Mietbeginn genau untersuchen und in dem Mietvertrag festhalten, welche Schäden schon vor Mietbeginn vorhanden ware, so dass Sie leicht feststellen können, welche Schäden durch den Mieter hinzugekommen sind. Beweisschwierigkeiten dürften sich dann kaum ergeben. Im Vertrag kann diesbezüglich aber auch geregelt werden, dass für Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll verzeichnet sind, vermutet wird, dass sie vom Mieter verursacht worden sind und er dafür einzustehen hat, es sei denn, dass er beweisen kann, dass er dafür nicht verantwortlich ist.

Musterverträge gibt es im Internet zu genügen. Sie sollten diesen jedoch nicht einfach ungeprüft übernehmen, sondern damit noch einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen und den Vertrag auf Ihre Bedürfnisse überprüfen und anpassen lassen.
Speziell die Haftungsfragen sollten sorgfältig ausgearbeitet werden.

Gegen Zahlungsausfälle können Sie sich nicht absichern. Sie können sich zwar Einkommensnachweise vorlegen lassen, jedoch wird Ihnen das nicht viel bringen, wenn der Mieter nach kurzer Zeit trotzdem nicht mehr zahlt. Sie können lediglich im Vertrag regeln, dass bei Zahlungsverzug der Wagen herauszugeben ist. Die Zahlung an sich können Sie dann per Mahnbescheid oder Klage geltend machen. Sollte der Mieter auch die Herausgabe des Autos verweigern kann auch in diesem Fall nur geklagt werden. Sich das Auto einfach vom Hof des Mieters holen, dürften Sie jedenfalls nicht!

Es ist aber z.B. möglich eine Kaution von dem Mieter zu fordern, die dann zumindest für die durch ihn verursachten Schäden aufgewendet werden kann.

Eine generelle Empfehlung, ob Sie Ihr Auto vermieten sollen oder nicht, kann von hier aus nicht abgegeben werden, da mir z.B. auch nichts über den aktuellen Zustand des Autos bekannt ist, so dass nicht abgeschätzt werden kann, ob sich das Verhältnis von Kosten und Nutzen überhaupt deckt.

Ein gewisses Risiko ist immer gegeben, jedoch kann dieses durch einen guten Vertrag zumindest minimiert werden. Ob Sie einen möglichen Zahlungsausfall in Kauf nehmen möchten, kann jedoch nur von Ihnen entschieden werden.

Anwaltskanzlei Nitschke
Unnaer Straße 3
58636 Iserlohn

Tel: +49 (0) 2371/ 13000
Fax: + 49 (0) 02371/13003
www.kathrin-nitschke.de
info@kathrin-nitschke.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.05.2011 00:14:15

Sehr geehrte Frau Nitschke,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Es verwundert mich, dass ich für die Autovermietung gleich ein Gewerbe anmelden muss, dann müsste ich ja zusätzlich eine Umsatzsteuer abführen? Wenn ich eine Wohnung/Immobilie mit einer Gewinnerzielungsabsicht vermiete, muss ich doch auch nicht gleich ein Gewerbe anmelden, oder? Oder wie stellt sich die Rechtslage dar, wenn ich meinen PKW bei http://www.nachbarschaftsauto.de zur Vermietung (Stunde/Tag/Monat) anbiete? Müsste ich hierfür ebenfalls ein Gewerbe anmelden?

Wo im Internet finde ich denn einen speziellen Langzeit-Mietvertrag für PKW (formblitz.de?, luebeckonline.com?)? Gibt es eine Rechtschutzversicherung für den (gewerblichen oder privaten) Autovermieter?

Ist es gar nicht möglich, eine Gebühr/Aufwandsentschädigung/Beteiligung bei Reparaturen vom Mieter zu verlangen? Kann andernfalls eine nachträgliche Mietminderung/-rückerstattung vereinbart werden, wenn bis zum Ende der Mietlauftzeit keine Reparatur angefallen ist (worauf der Mieter ja durch seinen Umgang mit der Mietsache u.U. wirklich Einfluss hat)?

Freundliche Grüße
JS
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.05.2011 08:41:29

Vielen Dank für Ihre Nachfrage!

Zunächst einmal sind Wohnungsvermietung und Autovermietung steuerrechtlich nicht das selbe. Die Wohnungsvermietung ist in der Tat laut Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die jedoch hier nicht weiter erörtert werden sollen.

Wenn Sie sich auf den oben genannten Portalen anmelden, um dort gelegentlich ein Auto zu vermieten, dann stellt das - ähnlich wie bei gelegentlichen Privatverkäufen auf eBay - keine gewerbliche Tätigkeit dar. Da Sie jedoch angegeben haben, dass Sie Ihren Wagen für 1 - 2 Jahre dauerhaft vermieten möchten, handelt es sich um eine "auf Dauer angelegte Tätigkeit" und somit um ein Gewerbe.

Da Sie lediglich ein Auto vermieten möchten, dürfte für Sie die Kleinunternehmerregelung in Betracht kommen, mit der Sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen und somit auch nicht abführen müssen. In dem Fall dürften Sie dann aber keine Reparaturrechnungen von der "Steuer absetzen". Vorteil eines Gewerbetreibenden ist allerdings, dass er sein Auto abschreiben könnte.

Meines Wissens nach gibt es eine Fahrzeug/- und Fahrer-Rechtsschutzvers. speziell für Unternehmen, bei denen Eigentümer, Halter, Entleiher etc. versichert werden.

Wenn Sie nur einen Mieter haben, dann können Sie mit dem natürlich vertraglich regeln, dass dieser zusätzlich für gewisse Kosten aufzukommen hat. Normalerweise berechnet man den Mietpreis so, dass alle Kosten inbegriffen sind. Sie können aber auch individuell regelen, dass der Mietpreis nicht all zu hoch ist und dafür die Reparaturkosten anteilig übernommen werden müssen. Hier müssten Sie abschätzen, wie alt das Auto ist, welche Reparaturen ohnehin angefallen wären etc.
Im Endeffekt ist es eine Frage, was Sie mit dem Mieter aushandeln können und ob dieser bereit ist, den Preis zu zahlen.

Ein Beispiel für einen Vertrag wäre hier zu finden: http://contra-multicarsystem.com/dateien/Muster-Langzeitmietvertrag_2008_07_18.pdf

Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass solche Verträge aus dem Internet nicht ungeprüft übernommen werden sollten!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und verbleibe;

Mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Nitschke
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