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Hallo,
ich habe ein Auto ( Seat Leon mit 100000 KM ) nach 4 Monaten Standzeit ( November 2010 bis März 2011 ) über E-Bay verkauft. Der Käufer hat den Wagen ohne Besichtigung, Probefahrt oder vorherigen Nachfragen per Sofortkauf erworben.Der Motor lief für mich als Laie einwandfrei.
Der Käufer fuhr los und ist auf seinem Heimweg aus dem Ruhrgebiet nach Norddeutschland auf der Autobahn nach ca 150 KM mit einem kapitalen mechanischem Motorschaden liegengeblieben.
Frage: wer haftet für den Schaden?
Danke für die Antwort
Antwort geschrieben am 10.03.2011 23:05:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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es kommt hierbei entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft worden ist oder nicht und welche sonstigen Zusicherungen getroffen worden sind im eBay Angebot.
Wenn aber keine Zusicherung der absoluten Mangelfreiheit gemacht worden ist, die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist und Sie von keinem Mangel wussten, haftet allein der Käufer für den Mangel. Dies ist in diesem Falle Pech für ihn, wenn er den Wagen nicht vorher inspiziert.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2011 23:12:53
Danke für die Rasche Antwort. Ich vergaß in der Schnelle folgendes zu ergänzen: der Verkauf kam zwar über E-Bay per Sofortkauf zustande, habe aber zusätzlich einen ADAC Kaufvertrag unter Ausschluß der Sachmängelhaftung abgeschlossen.
Daher werte ich Ihre Antwort so, dass ich nicht zu haften habe.
Vielen Dank!
Danke für die Rasche Antwort. Ich vergaß in der Schnelle folgendes zu ergänzen: der Verkauf kam zwar über E-Bay per Sofortkauf zustande, habe aber zusätzlich einen ADAC Kaufvertrag unter Ausschluß der Sachmängelhaftung abgeschlossen.
Daher werte ich Ihre Antwort so, dass ich nicht zu haften habe.
Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2011 23:48:46
Sehr geehrter Fragesteller, sofern Sie keine Zusicherungen machten oder Garantien zusätzlich abgaben (wovon ich ausgehe), trifft Sie auch keine Haftung. Das ist so korrekt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen direkt per E-Mail zur Verfügung.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller, sofern Sie keine Zusicherungen machten oder Garantien zusätzlich abgaben (wovon ich ausgehe), trifft Sie auch keine Haftung. Das ist so korrekt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen direkt per E-Mail zur Verfügung.
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