Auto verkauft nach 4 Monaten Standzeit, Motor nach 150 KM Defekt
| 10.03.2011 23:01
| Preis:
***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich habe ein Auto ( Seat Leon mit 100000 KM ) nach 4 Monaten Standzeit ( November 2010 bis März 2011 ) über E-Bay verkauft. Der Käufer hat den Wagen ohne Besichtigung, Probefahrt oder vorherigen Nachfragen per Sofortkauf erworben.Der Motor lief für mich als Laie einwandfrei.
Der Käufer fuhr los und ist auf seinem Heimweg aus dem Ruhrgebiet nach Norddeutschland auf der Autobahn nach ca 150 KM mit einem kapitalen mechanischem Motorschaden liegengeblieben.
Frage: wer haftet für den Schaden?
Danke für die Antwort
10.03.2011 | 23:05
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt hierbei entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug unter Ausschluss der
Gewährleistung verkauft worden ist oder nicht und welche sonstigen Zusicherungen getroffen worden sind im
eBay Angebot.
Wenn aber keine Zusicherung der absoluten Mangelfreiheit gemacht worden ist, die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist und Sie von keinem Mangel wussten, haftet allein der Käufer für den Mangel. Dies ist in diesem Falle Pech für ihn, wenn er den Wagen nicht vorher inspiziert.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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30175 Hannover
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Nachfrage vom Fragesteller
10.03.2011 | 23:12
Danke für die Rasche Antwort. Ich vergaß in der Schnelle folgendes zu ergänzen: der Verkauf kam zwar über E-Bay per Sofortkauf zustande, habe aber zusätzlich einen ADAC Kaufvertrag unter Ausschluß der Sachmängelhaftung abgeschlossen.
Daher werte ich Ihre Antwort so, dass ich nicht zu haften habe.
Vielen Dank!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
10.03.2011 | 23:48
Sehr geehrter Fragesteller, sofern Sie keine Zusicherungen machten oder Garantien zusätzlich abgaben (wovon ich ausgehe), trifft Sie auch keine Haftung. Das ist so korrekt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen direkt per E-Mail zur Verfügung.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt