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Schönen guten Tag, ich habe mein Auto beim Auktionshaus eBay verkauft. Habe alle mir bekannten Angaben aufgelistet und gesagt was die mir bekannten Mängel sind.
""Biete hier meinen Audi das Fahrzeug ist optisch wie auch technisch für sein alter in sehr gutem Zustand.""
Habe ich geschrieben, doch der Käufer hat mir nicht bekannte Mängel festgestellt und jetzt droht er mit Anwalt und Sonstigem, ich habe auch geschrieben das das Auto gerne vorher besichtigt werden kann.
Er hat das Auto ersteigert, ist vorbeigekommen hat das Auto mitgenommen nun will er das ich das zurücknehme und es auch noch abhole.
Gruß
Antwort geschrieben am 21.11.2011 20:09:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Bei den Rechten des Käufers kommt es darauf an, ob dies Mängel sind, die für Sie nicht erkennbar waren und ob Sie einen Gewährleistungsausschluss gemacht haben.
Wenn nicht, dann haben Sie grundsätzlich eine Mängelhaftung zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie von den Mängeln wussten oder nicht.
Der Käufer muss Ihnen jedoch beweisen, dass diese Mängel auch bei Übergabe vorhanden waren und dass er diese nicht gekannt hat, also diese nicht offensichtlich gewesen sind.
Bei einem Gewährleistungsausschluss können Sie nur dann zur Mängelhaftung herangezogen werden, wenn Ihnen bewiesen werden kann, dass Sie die Mängel arglistig verschwiegen haben. Dies dürfte in aller Regel nicht gelingen.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.11.2011 20:43:07
Also, ich wusste von den Mängeln selber nichts hat man von Außen nicht gesehen und ich habe einen Gewährleistungsausschluss gemacht.
Die Mängel habe ich nicht verschwiegen, um Gottes willen.
Was tue ich jetzt, bin ich verpflichtet selbst das Auto abzuholen.
Gruß
Also, ich wusste von den Mängeln selber nichts hat man von Außen nicht gesehen und ich habe einen Gewährleistungsausschluss gemacht.
Die Mängel habe ich nicht verschwiegen, um Gottes willen.
Was tue ich jetzt, bin ich verpflichtet selbst das Auto abzuholen.
Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.11.2011 20:51:35
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie weder Mängel verschwiegen haben, noch das Auto im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkauft haben, noch eine Garantie für die Funktionalität des nunmehr mangelhaften Teiles übernommen haben, brauchen Sie weder den Wagen abzuholen, noch Geld zu erstatten, da dann der Gewährleistungsausschluss greift und sich der Käufer das Fahrzeug vorher hätte genau anschauen sollen.
Wenn sich für Sie Folge-Fragen ergeben sollten, können Sie mich jederzeit direkt per Email erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie weder Mängel verschwiegen haben, noch das Auto im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkauft haben, noch eine Garantie für die Funktionalität des nunmehr mangelhaften Teiles übernommen haben, brauchen Sie weder den Wagen abzuholen, noch Geld zu erstatten, da dann der Gewährleistungsausschluss greift und sich der Käufer das Fahrzeug vorher hätte genau anschauen sollen.
Wenn sich für Sie Folge-Fragen ergeben sollten, können Sie mich jederzeit direkt per Email erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
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