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Frage geschrieben am 04.08.2011 20:10:02

Auto verkauf bei ebay

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 846
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
wir haben bei eBay einen opel astra caravan verkauft gebot 704 euro es standa alles drin auch das der dacho getauscht wurde und die km auf dtacho nicht stimmen auch ein foto haben wir rein vom tacho nun meldet sich der käufer 3 tage später und meint er nimmt ihn nicht weil wir den alten tacho nicht haben geht das den so einfach oder muss er ihn nehmen


Antwort geschrieben am 04.08.2011 21:21:56
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe anhand des Links Ihre Angaben bezüglich des Fahrzeuges bei eBay überprüft. Dort steht in der Artikelbeschreibung, dass der Tacho, da er defekt war, getauscht wurde und auf dem Tacho eine Laufleistung von 233523 km steht. Tatsächlich hat das Fahrzeug Ihren Angaben zufolge in der Artikelmerkmale – Automobile- Beschreibung eine Laufleistung von 154.000 km.
Also, die Begründung des Käufers für die Nichtabnahme des von ihm ersteigerten PKWs, er nehme das Fahrzeug nicht ab, da Sie nicht mehr über den alten Tacho verfügen, ist unbeachtlich. Anhand Ihrer Beschreibung des Fahrzeuges war ihm der Austausch des Tacho bekannt. Infolge dessen konnte und musste er auch damit rechnen, dass Sie nicht mehr über den alten Tacho verfügen. Wenn er insoweit Bedenken hatte, dann hätte er Ihnen im Rahmen der Aktion eine diesbezügliche Frage, nämlich nach dem Verbleib des alten Tacho, stellen können. Dies hat er jedoch nicht getan und daher den PKW von Ihnen so ersteigert, nämlich mit ausgetauschtem Tacho, wie er von Ihnen und zwar ziemlich ausführlich, in der Artikelmerkmale Beschreibung angegeben wird. Die Folge hiervon ist, dass der Käufer das Fahrzeug von Ihnen abnehmen muss. Ein Anfechtungsrecht für den Käufer gem. §§ 119, 123 BGB hinsichtlich des Kaufvertrages ist nicht ersichtlich.

Falls Sie insoweit anwaltliche Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte mit mir In Verbindung.
Im Übrigen steh ich Ihnen gerne bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.08.2011 22:46:15

können sie mich da vertreten bzw den herrn anschreiben geht das habe rechtschutz muss ich das auto jetzt stehen lassen oder kannich es verkaufen und er muss die differenz zahlen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.08.2011 09:02:52

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne vertrete ich Sie. Melden Sie sich bitte bei mir
wegen der Kontaktdaten des Käufers per E-Mail:
p.dratwa@t-online.de oder per Tel: 0211 35590816. Der Käufer muss das Auto abnehmen.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
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