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Frage geschrieben am 22.08.2009 19:07:09

Auto schenken während Wohlverhaltensphase

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2594
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
meine Lebensgefährtin ist in Insolvenz und seit Nov. 2004 in der Wohlverhaltensphase. Bislang hatte sie immer mein Auto genutzt, um zur Arbeit zu kommen. Ihr einfacher Arbeitsweg beträgt ca. 30km.

Jetzt habe ich meiner Lebensgefährtin ein Auto (7 Jahre alt) im Wert von 5.000€ geschenkt, welches auf Ihren Namen läuft. Sie bezahlt dafür Versicherung und Steuer selbst und ist auch Fahrzeughalterin. Der Kaufvertrag des Autos läuft auch auf Ihren Namen.

Meine Frage:

Gibt es bezüglich der Insolvenz nun Probleme, weil Sie ein eigenes Auto hat? Muss ich Angst haben, dass das „geschenkte Auto" in die Insolvenzmasse fällt oder gar gepfändet werden kann?

Oder habe ich nichts zu befürchten, wegen Ihrer Insolvenz?

Ich habe Ihr das Auto (bzw. das Geld dafür) geschenkt. Notfalls könnte ich sogar nachweisen, dass das Geld von meinem Konto abgehoben wurde.

Vielen Dank für Ihr Bemühen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 22.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 22.08.2009 21:10:30
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich augrund Ihrer Angaben wie folgt:

1.) Das Auto fällt nicht in die Insolvenzmasse.Ihre Lebensgefährtin ist bereits seit 2004 in der Wohlverhaltensphase, d.h. das eigentliche Insolvenzverfahren ist bereits abgeschlossen und Ihre Lebensgeführtin ha nur die Obliegenheiten zu erfüllen. Damit ist das Auto auch nicht pfändbar.

2.) Einzig die Frage der Schenkung des Autos (bzw. des Geldes für den Kauf) könnte von Interesse sein, da in der Wohlverhaltensphase der hälftige Erbanteil an den Treuhäder herauszugeben ist. Steuerrechtlich wird aber der Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) mit einer Schenkung gleichgesetzt.

Das Insolvenzrecht hat aber ausdrücklich nur den Erwerb von Todes wegen aufgeführt. Somit sind Schenkungen und andere Vermögenserwerbe (Lotteriegewinne) nicht abzuführen.

Somit brauchen Sie und Ihre Lebensgefährtin wegen des Geschenkten Geldes bzw. Autos keinerlei Bedenken zu haben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heyne
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Auto schenken während Wohlverhaltensphase | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-08-22
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