Auto Verkauf über eBay - Kunde will den Wagen nach Besichtigung nicht
12.11.2011 08:29 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Internetauktionen
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Guten Tag,
ich habe mein Fahrzeug über die Platform www.ebay.de zum Kauf angeboten. Link: http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230694117246
In diesem Verkaufsangebot habe ich alle mir bekannten Mängel aufgelistet. O-Text: "Ölverlust am Motor (Vermutung der Öldruckschalter ist undicht (kostet zirka 8 Euro, allgemeines Audiproblem)) aus diesem Grund sollte man regelmäßig Öl prüfen und ggf. nachfüllen. In der Frontscheibe befindet sich ein kleiner Steinschlag (kein Durschlag, keine weiten Ausläufer – Also Reparierbar. Da ich das Fahrzeug nur per Haftpflicht versichert habe, bin nicht zu Carglass gefahren.). Leichtes Ruckeln beim Bremsen (Querlenkergummis, allgemeines Audiproblem), Klimaanlage kühlt nicht richtig, Led im Kombiinstrument defekt (die Ziffern 3,4,5 im Drehzahlmesser sind schlecht beleuchtet), keine Servo-Unterstützung im Leerlauf, Abschirmblech vom Tank rostet. Das Auto hat natürliche Gebrauchsspuren wie zum Beispiel kleine Kratzer im Lack oder Einrisse im Fahrerpolster (An der Ausstiegsseite). Beim letzten Öl-Wechsel fiel auf das zwei Manschetten an der Vorderachse erneuert werden sollten. Diese kosten zirka 15 Euro pro Stück inkl. Fett. Wartungsintervallanzeige leuchtet beim Starten auf (eigentlich kein Mängel – Wen es stört, kann die Anzeige in einer Werkstatt zurücksetzen lassen.) Die Kuppung rutscht im oberen Lastbereich durch. Der Lichtschalter hat einen Wackelkontakt"
Bei der Besichtigung durch den Käufer nach Ende der Auktion. Bemängelte dieser, dass ich nicht alle Mängel korrekt angeben habe. Da das Fahrzeug zum einen "komische" Geräusche vom Motor mach (seiner Aussage nach ein Lagerschaden) zum anderen Öl verbrennt. (Auslaufendes Öl tropft auf den Krümmer). Da zu kommt noch, dass die Kupplung komplett fertig ist. Das Fahrzeug qualmt und stinkt nach Öl durch den Ölverlust am Motor. Auf die Vermutung, dass der Öldruckschalter dafür verantwortlich ist, kam ich durch eine Internetsuche.
In der Auktion habe ich versucht die Sachmangelhaftung durch diese Passage auszuschließen: O-Text: "Das Fahrzeug wird ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkauft. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Aufgrund des Alters und der Laufleistung wird das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug! Bitte sehen Sie sich das Fahrzeug Vorort selbst vor Gebot an. Gerne sende ich Ihnen auch Detailfotos zu. (Es gilt: Gekauft wie gesehen). Der Preis kann später nicht nachverhandelt werden. Es handelt sich um ein Privatverkauf."
Meine Fragen zum Vorgang:
a) Habe ich die Sachmangelhaftung mit meiner selbst formulierten Passage rechtskräftig ausgeschlossen?
b) Ist ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen?
c) Lohnt ein Rechtsstreit bei einer Summe von 1449,39 überhaupt?
d) Wie sehen die Erfolgschancen bei einem möglichen Rechtsstreit aus?
Es besteht keine Rechtsschutzversicherung. Bei Fahrzeugen bin ich faktisch gesehen ein Laie. Alles was ich selber machen kann sind Öl- und Reifenwechsel. Mir fielen die Geräusche vom Motor nicht weiter auf. Ich meine sogar, dass ich das Fahrzeug bereits mit diesen Geräuschen erworben habe.








