Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Wohlverhaltensphase.
Hallo
Ich habe eine Geschäftsinsolvenz laufen und nun die Wohlverhaltensphase die im 21.03.2013 endet kann ich dann schon am 01.05.2013 bei VW ein golf 6 finanzieren ich verdiene im schnitt 2200 euro meine frau 1300 euro und 360 euro kindergeld also geld ist ausreichend is das möglich
gruss
Antwort geschrieben am 23.01.2012 18:17:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 749
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich können Sie auch in der Wohlverhaltensperiode oder danach ein Darlehen aufnehmen, um damit den Kauf eines Neuwagens zu finanzieren. Jedoch ist zu beachten, dass in den für Ihre Person gespeicherten Schufaeinträgen, dass Insolvenzverfahren noch vermerkt ist. Erst wenn Ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt wird, die bislang erst angekündigt ist, wird der Insolvenzvermerk als erledigt eingestuft. Die endgültige Löschung erfolgt dann nach drei Jahren.
Da eine Bank bei einer Finanzierungsanfrage immer eine Schufaauskunft einholen wird, wird das Gesuch aufgrund der bestehenden Schufa mit einem Negativvermerk – auch wenn dieser nach erfolgter Restschuldbefreiung erledigt sein sollte - nicht zur Genehmigung gelangen.
Insoweit würde allenfalls eine Finanzierung erfolgsversprechend sein, die nicht auf die Schufaauskunft und den Bonitätswert (Score) abstellt. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass die Wohlverhaltensphase länger dauern kann.
Möglich wäre ggfs. eine Finanzierung durch Ihre Frau, wobei das Kindergeld bei einer Finanzierung nicht berücksichtigt wird.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
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