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Auszahlung/Zahlung Sonderumlage von/aus Wohngeldüberschuß möglich?


| 12.03.2009 15:05 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Jahren zahle ich mehr Wohngeld auf das WEG-Hauskonto als notwendig - der Grund: Für den Fall einer notwendigen Sonderumlage (wie es derzeit der Fall ist) habe ich ein "Polster".

Nun teilte mir die Verwaltung mit, das es NICHT möglich sei, die Sonderumlage aus meinem Guthaben zu finanzieren; dies "widerspreche Sinn und Zweck einer Sonderumlage" (so der O-Ton der Verwaltung).

Nun meine Fragen:

1. Ist der Verwalter mit der o. g. Aussage im Recht?

2. Kann ich mein gesamtes Wohngeld-Guthaben einfordern und
dies auf ein Bankkonto überweisen lassen?

3. Wäre es generell ratsam, KEIN Wohngeld-Guthaben
anzusparen?

Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 76 weitere Antworten zum Thema:
möglich? Sonderumlage
12.03.2009 | 15:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


zunächst muss die Sonderumlage überhaupt wirksam beschlossen worden sein, bevor die Verhaltung sie von den Eigentümern erheben kann. Ist dieses der Fall, wird sie dann aber von den einzelnen Miteigentümern zu zahlen sein, da sie dann sofort fällig wäre.


Dieses wäre auch durch eine Umbuchung eines Guthabenbetrages möglich, wenn das Guthaben zweifelsfrei feststeht und ansich an sie auszuzahlen wäre. Denn es ist wenig verständlich, dass auf der einen Seite ein Guthaben an Sie ausgezahlt wird, auf der anderen Seite dann Sie die Sondereinlage gesondert zahlen sollen. Eine Umbuchung ist also möglich und mE auch sinnvoll.


Sofern Sie einen Guthaben zweifelsfrei haben, sollten Sie es unter Fristsetzung fordern (wenn die Umbuchung weiterhin verweigert wird) und dann nach Zahlungseingang z.b. für die Sonderumlage nutzen. Die Möglichkeit der Rückforderung besteht also.


Ein Wohngeld-Guthaben zu schaffen, ist wenig sinnvoll. Nicht nur, dass Sie damit ein zinsloses Darlehen schaffen, auch haben Sie über das Geld keinerlei Verfügungsbefugnis mehr. Vor der Schaffung eines Guthabens AUF DEM WOHNGELDKONTO ist daher abzuraten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 2009-03-12 | 17:16


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht