Auszahlung Nachlass
| 04.10.2010 17:51
| Preis:
***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Mein Mann muss seiner Nichte aufgrund des Erbvertrages seiner Eltern 25% des Netto-Nachlasses auszahlen. Das möchte er jetzt auch machen.
Nur kann er ihr ja nicht einfach so das Geld in die Hand drücken. Er braucht also so eine Art Quittung, in der auch steht, dass mit der Auszahlung des vereinbarten Betrages alle Ansprüche abgegolten sind.
Wie müsste so ein Schreiben rechtlich korrekt formuliert werden?
04.10.2010 | 17:57
Antwort
von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann die Nichte ganz einfach ein Schriftstück aufsetzen und den Empfang des Geldes bestätigen.
Im Grunde genommen sind hier keine Formalitäten zu beachten.
Ein solches Schriftstück müsste Datum, Daten der Beteiligten und Unterschriften enthalten und könnte im Kern etwa wie folgt lauten:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Mehr ist im Grunde genommen nicht zu beachten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie einen Entwurf gern einem Anwalt – z.B. mir – zur Durchsicht zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller
04.10.2010 | 18:04
Wenn der Text so formuliert ist, könnte Sie dann nicht doch z.B. nach 6 Monaten noch einmal ankommen und mehr Geld fordern?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
04.10.2010 | 18:09
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Man muss den Text natürlich ganz konkret auf den Sachverhalt ausrichten. Daher sollte der Text um die Angaben zu dem Erbvertrag ergänzt werden:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aufgrund des Erbvertrages der ... vom ... aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt