Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 52 weitere Antworten zum Thema Auszahlung.
Mein Mann muss seiner Nichte aufgrund des Erbvertrages seiner Eltern 25% des Netto-Nachlasses auszahlen. Das möchte er jetzt auch machen.
Nur kann er ihr ja nicht einfach so das Geld in die Hand drücken. Er braucht also so eine Art Quittung, in der auch steht, dass mit der Auszahlung des vereinbarten Betrages alle Ansprüche abgegolten sind.
Wie müsste so ein Schreiben rechtlich korrekt formuliert werden?
Antwort geschrieben am 04.10.2010 17:57:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann die Nichte ganz einfach ein Schriftstück aufsetzen und den Empfang des Geldes bestätigen.
Im Grunde genommen sind hier keine Formalitäten zu beachten.
Ein solches Schriftstück müsste Datum, Daten der Beteiligten und Unterschriften enthalten und könnte im Kern etwa wie folgt lauten:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Mehr ist im Grunde genommen nicht zu beachten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie einen Entwurf gern einem Anwalt – z.B. mir – zur Durchsicht zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.10.2010 18:04:47
Wenn der Text so formuliert ist, könnte Sie dann nicht doch z.B. nach 6 Monaten noch einmal ankommen und mehr Geld fordern?
Wenn der Text so formuliert ist, könnte Sie dann nicht doch z.B. nach 6 Monaten noch einmal ankommen und mehr Geld fordern?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.10.2010 18:09:05
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Man muss den Text natürlich ganz konkret auf den Sachverhalt ausrichten. Daher sollte der Text um die Angaben zu dem Erbvertrag ergänzt werden:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aufgrund des Erbvertrages der ... vom ... aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Man muss den Text natürlich ganz konkret auf den Sachverhalt ausrichten. Daher sollte der Text um die Angaben zu dem Erbvertrag ergänzt werden:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aufgrund des Erbvertrages der ... vom ... aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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