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Auszahlung Nachlass


| 04.10.2010 17:51 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Mein Mann muss seiner Nichte aufgrund des Erbvertrages seiner Eltern 25% des Netto-Nachlasses auszahlen. Das möchte er jetzt auch machen.
Nur kann er ihr ja nicht einfach so das Geld in die Hand drücken. Er braucht also so eine Art Quittung, in der auch steht, dass mit der Auszahlung des vereinbarten Betrages alle Ansprüche abgegolten sind.
Wie müsste so ein Schreiben rechtlich korrekt formuliert werden?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 59 weitere Antworten zum Thema:
Auszahlung Nachlass
04.10.2010 | 17:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier kann die Nichte ganz einfach ein Schriftstück aufsetzen und den Empfang des Geldes bestätigen.

Im Grunde genommen sind hier keine Formalitäten zu beachten.

Ein solches Schriftstück müsste Datum, Daten der Beteiligten und Unterschriften enthalten und könnte im Kern etwa wie folgt lauten:

„Datum

Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.

Unterschriften"

Mehr ist im Grunde genommen nicht zu beachten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie einen Entwurf gern einem Anwalt – z.B. mir – zur Durchsicht zukommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage vom Fragesteller 04.10.2010 | 18:04

Wenn der Text so formuliert ist, könnte Sie dann nicht doch z.B. nach 6 Monaten noch einmal ankommen und mehr Geld fordern?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 04.10.2010 | 18:09

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Man muss den Text natürlich ganz konkret auf den Sachverhalt ausrichten. Daher sollte der Text um die Angaben zu dem Erbvertrag ergänzt werden:

„Datum

Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aufgrund des Erbvertrages der ... vom ... aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.

Unterschriften"

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-10-04 | 18:13


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