Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Antworten zum Thema Lebensversicherung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahre 2007 einen Überweisungsauftrag zur Auszahlung der Lebensversicherung meiner im Jahre 2007 verstorbenen Mutter unterzeichnet.
Der Überweisungsauftrag vom November 2007 erfolgte unter der Annahme, mein Vater sei berechtigt die Versicherungsleistung zu erhalten. Die Annahme ergab sich daraus, dass jeglicher Schriftverkehr zu dieser Verischerung ausschließlich mit meinem Vater erfolgte. Ich war weder in Kentniss darüber wer bezugsberechtigt ist, noch um welchen Betrag es sich handelt.
Wie sich kürzlich herausstellte war ich jedoch Offizieller bezugsberechtigter.
Von seitens der ARAG erhielt ich keinerlei Anschreiben bzw. Information darüber, dass ich berechtigt wäre die Versicherungsleistung selbst zu beziehen. Die Übergabe der Unterlagen, insbesondere dem Abrechnungsschreiben, erfolgte erst im Jahe 2011, und nur nach meiner schriftlichen Aufforderung/Rückfrage.
Ich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung erst 18 Jahre alt und hatte keine Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Ich hatte durch den Schock dass meine Mutter unerwarteterweise plötzlich aus meinem/unserem Leben gerissen wurde keinerlei klaren Kopf um mich mit derartigen Dingen vernünfitig auseinandersetzten zu können. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung war ich in einer psychisch sehr schlechten Verfassung da meine Mutter noch nichteinmal einen Monat Tod war. Die Erklärung meines Willens erfolgte also unter irrtümlichen Annahmen, sowie in einem schockartigen Geisteszustand der durch den Tod meiner Mutter hervorgerufen wurde.
Mein Vater verhielt sich auf meine Rückfrage erst einmal so als wüsste er nicht von der Versicherung. Als ich Ihm dann die Auszahlungsbelege vorlegte war seine Reaktion lediglich, das er keine Rückzahlung an mich Leisten könne. Da wir gerade das damals geerbte Haus verkauft haben, kann ich mir das jedoch nicht vorstellen. Er bekommt immerhin den größten Teil vom Verkufserlös.
MEINE FRAGEN HIERZU:
- Kann ich aufgrund der fehlenden Informationen und der falschen annahmen im Auszahlungsvorgang eine Rückabwicklung bei der Versicherung erreichen, damit ich mein Geld bekommen? Meiner Meinung nach hat die Versicherung hier einiges Versäumt.
- Ist es rechtens das die Versicherung meinen Vater anstatt mich angeschrieben hat, und es auf den Belegen so aussieht (für jemanden der sich nicht auskennt) als ob die Versicherung meinem Vater zusteht?
- Wenn das nicht möglich ist, besteht dann evtl. die Möglichkeit das Geld von meinem Vater einzufordern, mit aussicht auf erfolg?
- Nach erfolgreicher Beantwortung meiner Anfrage würde ich Ihnen gerne den auftrag zur Durchsetzung meiner Interessen erteilen. Die Sache sollte schnellstmöglich geklärt werden.
