Auswanderung in die Schweiz
25.03.2009 20:53 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
Guten Abend,
ich habe eine Frage,
erstmals zu meiner Person:
Ich bin 21 Jahre, und habe ein gutes Jobangebot in der Schweiz angenommen, arbeite derzeit dort auch schon.
Meine Staatsangehörigkeit ist Slowenisch!
Aktuell läuft ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung bei der Polizei gegen mich.
Da ich ja seit 1 Woche bereits in der Schweiz arbeite, benötige ich eine sogenannte B-Bewilligung für einen Aufenthalt von 5 Jahren.
Diesen habe ich beantragt und alle nötigen Unterlagen eingereicht.
Durch die Beamten an der Einwohnermeldestelle in der Schweiz habe ich erfahren, dass diese Dokumente erstmals bei der Fremdenpolizei geprüft werden.
Da ich ja ein aktuelles Verfahren noch laufen habe in Deutschland, könnte dies ein Grund sein, dass mir das Schweizer Amt, dass Visum für 5 Jahre ablehnt?!
Ich bin nicht Vorbestraft, sonst wurden mir hier in der SChweiz alle Daten angenommen.
Nur noch die kontrolle der Polizei muss durchgeführt werden, ich habe bedenken, dass dies bezüglich meiner laufenden Ermittlungen gegen mich schief gehen könnte?!
Hat die Schweizer Fremdenpolizei Zugriff auf meine "LAUFENDEN DATEN (Ermittlungen) in Deutschland?!
Dazu muss ich noch sagen, dass ich seit 1 Monat ein neuen Pass mit einem neuen Namen besitze, da aus Familiären Gründen meinen Nachnamen in Slowenien geändert habe, dies aber derzei noch nicht in Deutschland gemeldet habe, da dass Konsulat meinte, dass ich dafür 3 Monate Zeit habe, und vom Konsulat aus nur in Slowenien meine Daten geändert sind!
Den Schweizer Behörden ist mein "alter" Name nicht bekannt, lediglich der neue ist Ihnen bekannt.
Ist es möglich das die Fremdenpolizei die laufenden Ermittlungen übersieht bzw. gar nicht prüft, sondern nur die Internationalen gesuchten Datenbank durchschaut?!
Um eine Antwort meiner Frage wäre ich Ihnen dankbar, da diese für mich aktuell von großer Bedeutung ist.
Gruß
-- Einsatz geändert am 25.03.2009 22:17:24
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