Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 25.07.2010 17:55:26

Ausspähen von Daten,Betrug - §202a

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1439
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bekommen wegen

"Ausspähen von Daten,Betrug ect."

Das Problem ist das ich wirklich überhaupt nicht weiß worum es geht.Mir wurde in dem schreiben ein Datum genannt (Zeitraum ca. 1 Monat-2009) kann mich aber an nichts erinnern.

Mehr Informationen habe ich nicht und habe überlegt ob es nicht besser wäre nicht zu der Vernehmung zu gehen was ich ja machen kann als Beschuldigter.

Sollte ich den Termin absagen oder einfach nicht hingehen und dann einen Anwalt einschalten?

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen








Antwort geschrieben am 25.07.2010 18:17:43
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

In Jedem Strafverfahren gilt, dass der Beschuldigte das Recht hat zu schweigen und sich mit Hilfe Rechtsanwaltes zunächst Akteneinsicht zu verschaffen. Und erst danach wird eventuell je nach Aktenlage eine Einlassung zum Vorwurf abgegeben.
Ob dies sinnvoll ist, oder nicht entscheidet sich tatsächlich erst nach Kenntnis der Akte.
Dies gilt umso mehr, als dass Sie keine Ahnung haben, weshalb Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen worden sind. Machen Sie jetzt eine Aussage, können Sie sich nur belasten.

Sie sollten bei der Polizei anrufen und den Termin absagen aber gleichzeitig ankündigen, dass Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen und dieser sich zu den Vorwürfen nach Akteneinsicht äußern wird. So haben Sie sich zurückgemeldet. Sie können aber ebenso gut gleich einen Kollegen beauftragen und dieser meldet sich noch vor dem Termin bei der Polizei. Gerne können Sie mich hierzu auch kurzfristig kontaktieren.

Eine Akteneinsicht bieten eine Vielzahl von Kollegen für einen geringen Betrag an, so dass Sie nicht gleich das Mandat zur Vertretung erteilen müssen. Dies kann dann nach Lage der Dinge in der Akte erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung. Die für diese Beratung gezahlte Erstberatungsgebühr würde selbstverständlich in voller Höhe angerechnet werden.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung etwa zur Akteneinsicht oder gar Vertretung in dem Strafverfahren in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation mittels E-Mail, Fax und Telefon ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ausspähen von Daten,Betrug - §202a | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-25
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
danke für die schnelle anwort



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

21
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ausspähen   DatenBetrug   §202a