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Frage geschrieben am 17.12.2011 18:35:39

Aussicht auf Erfolg bei einer Klage gegen Hartz4 Empfängerin

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 813
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,einer meiner beiden Hunde wurde im Juni 2011 beim Gassigehen von einem Husky fast todgebissen.Eine Frau ging mit ihren 2 Rottweilern (einer davon ohne Leine) und einem angeleinten Husky (der Hund der Freundin)ebenfalls Gassi und konnte die 3 Hunde nicht mehr halten, als sie in unsere Richtung anzogen. Der Husky riss meinen Malteser von der Leine und er erlitt schwerste Verletzungen. Die Klinikkosten beliefen sich auf 1050 Euro. Die Frau versprach mir, sie wolle keinen Ärger und werde in Raten abbezahlen. Seitdem habe ich nichts von ihr gehört. Sie zahlt für die Hunde keine Steuer und ist Hartz 4 - Empfängerin. Was habe ich für eine rechtliche Handhabe? Der Hund ist schon mehrfach auffällig geworden und das Ordnungsamt hat nichts unternommen, da man solchen Leuten den Hund als letzten sozialen Halt nicht wegnehmen kann. Kann ich irgendwas unternehmen, um an mein Geld zu kommen? Macht eine Klage Sinn? Und was wird es für mich kosten?
MfG


Antwort geschrieben am 17.12.2011 19:25:07
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

In einem solchen Fall greift die deliktische Haftungsvorschrift des § 833 BGB, wonach grundsätzlich der verantwortliche Hundehalter des beißenden Hundes für die Verletzungs- bzw. Heilbehandlungskosten des anderen verletzten Hundes aufkommen muss. Sie können also grundsätzlich die aufgelaufenen Klinik- und Heilbehandlungskosten für Ihren Hund verlangen. Diese Haftung richtet sich gegen den Tierhalter, welcher nicht zwangsläufig die Person sein muss, die den Hund ausführt. Auch wer sein Tier für eine längere Zeit einer Drittperson überlässt, bleibt grundsätzlich Tierhalter (NJW-RR 88, 1492). In einem solchen Fall könnten Sie einen Schadensersatzanspruch unter diesen Umständen gegen die tatsächliche Tierhalterin geltend machen.
Grundsätzlich ist bei einer Klage gegen eine Hartz IV Empfängerin zu beachten, dass bei der Vollstreckung des Titels (bei erfolgreicher Klage) gegenüber der Beklagten die Pfändungsschutzgrenzen zu beachten sind, wonach die titulierte Klageforderung nur nach und nach eingetrieben werden kann, und ggf. auch gar nicht, sofern pfändbares Vermögen/ Einkommen nicht vorhanden ist, was bei Bezug von Hartz IV durchaus gegeben sein mag.

Für die Gerichtskosten müssen Sie in Vorleistung treten, da ansonsten die Klage nicht zugestellt werden würde. Auch Ihre Anwaltskosten haben Sie zunächst selbst zu tragen, sofern diese bei erfolgreicher Klage nicht der Beklagten auferlegt werden. In einem solchen Fall würden sich die Gerichtskosten auf ungefähr 165,00 EUR belaufen. Die Kosten für ihren Anwalt auf ungefähr 275,00 EUR (1. Instanz). Ggf. ist ein gerichtliches Mahnverfahren in Ihrem Fall ratsam, da hier die Kosten zunächst erheblich niedriger sind und hier die Möglichkeit besteht, ohne Gerichtsverfahren zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass diese Plattform nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hier nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt

Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt a. Rbge.

Mail: winkler@winkleranwaltskanzlei.com

Fon: 05036 925120
Fax: 05036 925121


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.12.2011 21:04:21

Wohin muss ich mich wenden wegen eines gerichtlichen Mahnverfahrens und brauche ich dafür auch einen Anwalt?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.12.2011 21:15:38

Sehr geehrte Fragestellerin,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht. Für das Mahnverfahren benötigen Sie insofern grundsätzlich keinen Anwalt, um dieses zu führen.

Mit freundlichen Grüßen,


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Aussicht auf Erfolg bei einer Klage gegen Hartz4 Empfängerin | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-12-19
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