Aussetzung / Stundung bei Pfändung durch Finanzamt möglich ?
15.01.2011 15:24 |
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Generelle Themen
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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SgRa/in ,
wir sind eine kleine (Familien-)KG und in der Vergangenheit unverschuldet in massive , wirtschaftliche Schieflage gekommen (Betrug durch Vertragspartner & Mitarbeiter , sehr hohen Auftragsausfall durch die Wirtschaftskrise , beim Hausverkauf zur Deckung der Verbindlichkeiten auch noch von der Hausbank vorgeführt) , an deren Folgen wir immer noch zu leiden haben , sprich , uns sind hier noch Verbindlichkeiten verblieben , welche wir aber im offenen Gespräch mit den jeweiligen Gläubigern immer noch bewältigen konnten .
Zwischenzeitlich hatten wir im abgelaufenen Jahr mal eine "gute Zeit" aber seit dem Sommer ist das Geschäft wieder massiv eingebrochen .
So hatten wir seit Dezember zwar volle Auftragsbücher , konnten aber wetterbedingt kaum einen Bruchteil der Aufträge erfüllen .
Wir haben daher seit Mitte Dezember Kurzarbeit beantragt und genehmigt bekommen .
Ausserdem hat unser Kunde (eine große Baumarktkette mit einem haus im Namen...) nur einen Bruchteil unserer bisherigen Forderungen ausgeglichen . Da wir das gesamte abgelaufene Jahr noch massiv auf Altforderungen gezahlt haben , bekommen ich selbst als Komplementär für mich , meine Frau und meine zwei Kinder seit Januar 2010 bis vor. Februar 2011 (nur bis hier weil für die Arge zu volle Auftragsbücher) Leistungen der Arge .
Nunmehr hat unsere Hausbank mitegeteilt , dass das Finanzamt eine Pfändung (Umsatz- und Lohnsteuer) auf unser Firmenkonto eingestellt - offensichtlich gleichzeitig mit der Absendung einer Mahnung an mich , denn beides habe ich heute (!) dem Briefkasten entnommen .
Selbst wenn ich nun über die MIttel verfügt hätte , so hätte ich keine Möglichkeit gehabt , anhand der Mahnung den Rückstand auszugleich wenn gleichzeitig gepfändet wird .
Weiterhin würde die Pfändung auf Grund der Höhe quasi das Aus bedeuten , denn trotz voller Auftragsbücher und eigentlich guter Prognose müsste ich somit für die KG dann Insolvenz anmelden .
Kann ich dagegen etwas tun ?
Liegt hier nicht ggf. ein Härtefall vor ?
Vielen Dank für die rasche und leicht verständliche Antwort vorab .









