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Frage geschrieben am 01.02.2012 08:53:21

Aussertarifliche Zulage - Elternzeit mit Teilzeit

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 525
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 475 weitere Antworten zum Thema Elternzeit.
Guten Tag,

Im Arbeitsvertrag meines Mannes setzt sich sein Gehalt folgender Maßen zusammen:

Tarifgehalt : 2502,20 EUR
Außertarifliche Zulage: 748,00 EUR

Ein Klausel über den Widerruf der Zulage steht auch im Vertrag.

Er möchte in Elternzeit (2,5 Monat) mit einer Teilzeit von 24 Stunde gehen. Kann diese Zulage in dieser Zeit gekündigt werden?

Im Voraus vielen Dank,




Antwort geschrieben am 01.02.2012 09:29:12
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
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Sehr geehre Ratsuchende,


allein die Tatsache, dass Ihr Ehemann in die Elternzeit gehen möchte, rechtfertigt nicht den Widerruf der Zulage, da auch während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht, also ansich auch die Zulagen gezahlt werden müssten (ähnlich: VG Stuttgart, Urt.v. 28.12.2009, Az.: 12 K 1091/09).


Sie führen aber aus, dass es eine vertragliche Widerrufsmöglichkeit gibt, so dass sich dann, wenn diese vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, der Widerruf - aber unabhängig von der Elternzeit - erfolgen könnte.

Dazu sind aber die im Vertrag genannten Voraussetzungen für einen Widerruf dann weitergehend zu prüfen, was derzeit an dieser Stelle nicht möglich ist, da der Vertragsinhalt zu diesm Punkt nicht bekannt ist.


Es wäre also diese Widerrufsklausel und auch der gesamte Arbeitsvertrag zu prüfen, auch zu der Frage, ob die Zulage nicht ein verdecktes Arbeitseinkommen darstellt, da dann ein Wideruf ansich schon unzulässig sein könnte.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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