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Seit 4,5 Jahren bin ich Partner einer Mobilfunktelefongesellschaft. Im Vertrag ist als Zielangabe eine Vermittlung von 50 Mobilfunkverträgen/Monat vermerkt.
Vor vier Monaten habe ich eine Abmahnung wegen Nichterreichen der anvisierten Ziele erhalten, welcher ich wiedersprochen habe.
Meine Begründung wurde nicht akzeptiert, die Telefongeselschaft schrieb dass die Abmahnung bestehen bleibe, und sollte ich die 50 Vermittleungen innerhalb von drei Monaten nicht erreichen werde mir eine Kündigung zugestellt.
Die Ziele sind z.Z. für mich nicht erreichbar - daher kam auch die Kündigung.
Was ich nicht akzeptiern möche ist dass es eine Außerordentliche, fristlose Kündigung ohne jegliche Übergangszeit wurde.
Die Zahlung von "Airtime", Zusatzprämien, die Bereitstellung von Kommisionsware usw. wurde sofort eingestellt. Somit fallen nahezu 50% meiner Einnahmen weg.
Dieses birigt für sehr viele Probleme mit sich, insbesondere weil ich in einer recht kleinen Stadt der "......" Shop bin. Daher besuchen Kunden einer anderen Telefongeselschaft mein Ladenlokal nicht, und eine Kompensation ist daher kaum möglich.
Der Kündigung habe ich wiederum wiedersprochen. Z.Z. ohne Begründung, aber fristgerecht.
Was sollte ich weiter tun, das Aussicht auf Erfolg hat?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.03.2010 13:02:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Ob die fristlose Kündigung haltbar ist, kann an dieser Stelle nicht geprüft werden. Eine fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertragsverhältnis nicht zumutbar ist, insbesondere auch die Einhaltung von Kündigungsfristen. In Ihrem Falle haben Sie das Vertragsziel zwar in den letzten Monaten verfehlt. Gleichwohl ist meines Erachtens fraglich, ob dies aufgrund der langen Zusammenarbeit in Zeiten der Wirtschaftskrise zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Bislang wurde lediglich die Kündigung ausgesprochen, weitere rechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet. Es besteht daher noch die Möglichkeit, mit der Gegenseite in Verhandlung zu treten und diese zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen. Auch wenn dies mit Kosten verbunden ist, so sollten Sie sich hierbei anwaltlich vertreten lassen. Möglicherweise kann so ein gerichtliches Verfahren vermieden werden. Sollte die Gegenseite die fristlose Kündigung nicht zurück nehmen, so besteht aber auch die Möglichkeit einer sog. "Feststellungsklage". Hierdurch kann festgestellt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht aufgrund der fristlosen Kündigung geendet hat. Aufgrund der einbrechenden Einnahmen lässt sich evtl. durch ein Eilverfahren auch eine vorläufige Regelung herbeiführen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Ich erlaube mir zudem noch einmal die Empfehlung zu wiederholen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Selbstverständlich können Sie auch auf meine Dienste zurück greifen. Unabhängig hiervon können Sie mir gerne einmal den Vertrag, die Abmahnung sowie das Kündigungsschreiben kurzfristig zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Nachfragefunktion fallen hierdurch keine weiteren Kosten an.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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