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Ich besitze seit August 2008 eine Doppel-FLAT 16000. Nun möchte innerhalb der selben Stadt umziehen.
Laut den Angaben von 1und1 führt der Umzug des Anschlusses - auch innerhalb des selben Ortes - dazu, dass ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen wird, mit neu beginnender Vertragslaufzeit. Dabei gehen aber auch meine bisherigen, schon seit Jahren genutzten Telefonnummern und die Rufnummer des 1und1 Handys verloren und werden kurzerhand durch neue Rufnummern ersetzt.
Meine Frage ist: Kann ich daher den Vertrag außerordentlich aus wichtigen Grund kündigen? Wenn ich mit einem anderen Provider einen neuen Vertrag abschließe, so würden meine bisherigen Rufnummern portiert und stehen mir in der neuen Wohnung zur Verfügung.
1und1 ist dieses Verfahren wohl zu aufwändig und will mir daher neue Telefonnummern aufzwingen, die neu startenden Vertragslaufzeit würde ich ja akzeptieren.
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Diese Antwort ist vom 4.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.01.2009 18:31:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Frage des Sonderkündigungsrechts ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Dies hängt unter anderem davon ab, welche allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1 & 1 auf Ihren Tarif Anwendung finden. Ich gehe aber davon aus, dass in den AGB´s keine bestimmten außerordentlichen Kündigungsgründe für den Kunden genannt werden.
Wenn 1 & 1 mitteilt, dass bei einem Umzug innerhalb des selben Ortes ein neuer Vertrag erforderlich ist, dann muss daraus ein Kündigungsrecht für Sie folgen. Man könnte sich bereits fragen, ob aufgrund der Aussage von 1 & 1 nicht schon der alte Vertrag mit dem Umzug endet. Es stellt für Sie einen erheblichen Nachteil dar, wenn Sie einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit aufgezwängt bekommen. Desweiteren ist die Übernahme der Rufnummern heute technisch ohne weiteres möglich. Sie haben einen Vertrag mit den bisherigen Nummern und wenn 1 & 1 diese nicht mehr erhalten kann, dann ist das eine negative Abweichung und ein vertragswidriges Verhalten. Ich sehe im Ergebnis gute Chancen für eine fristlose Kündigung zum Zeitpunkt des Umzuges. Die Erfahrung zeigt, dass bei Einschaltung eines Anwalts die Anbieter (auch 1 & 1 ) meistens bereit sind die vorzeitige Kündigung zu akzeptieren. Falls also 1 & 1 Ihre Kündigung zurückweist, dann sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Vor einer entgültigen Festlegung müssten aber die für Ihren Vertrag gültigen AGB´s eingesehen werden.
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