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Frage geschrieben am 09.05.2011 03:07:59

Ausschulung kurz vor Schuljahresende !!! Realschulabschluss in Gefahr !!!

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1574
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrte Rechtsanwälte,

im Auftrag meiner Freundin habe ich eine Frage zu stellen, die bitte nur in Verbindung mit einer weiteren Vertretung im Rahmen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe angenommen werden soll:

Kurz und Knapp zum Sachverhalt:

Meine Freundin, Jahrgang 1992, hat nach ihrem Hauptschulabschluss in RLP die Berufsfachschule I besucht und ein entsprechendes Abschluss- und Versetzungszeugnis erhalten, mit dem sie auf die Berufsfachschule II gewechselt ist (nicht auf der gleichen Schule). Dort waren ihre Noten sehr gut, das Schuljahresende ist in ca. 1 1/2 Monaten zu den Sommerferien. Auf der dortigen Schule hat meine Freundin einen Durchschnitt von ca. 2,5 und würde den Mittleren Bildungsabschluss erhalten.

Aufgrund von 37 unentschuldigten Fehltagen, die meine Freundin bestreitet, wurde sie nun ausgeschult.
Die sofortige Vollziehung der Ausschulung wurde angeordnet.

Meine Freundin wurde im vergangenen Jahr vergewaltigt, der Fall ist Polizei- und Staatsanwaltschaftlich bekannt...das Ermittlungsverfahren ist nach Angaben meiner Freundin noch nicht abgeschlossen.
Sie hat eine traumatische Störung erlitten und kann die Sache kaum verarbeiten, deswegen die vielen unentschuldigten Fehltage... sie wollte nicht zum Arzt gehen, weil ihr alles so "weh" tut und peinlich ist. Die Schule wurde über die Vergewaltigung informiert.

Da ich rechtlich sehr versiert bin, habe ich mich gem. § 6 Abs. 1 RDG als unentegltlicher Beistand und Prozessbevollmächtigter bei der Schule bestellt, Widerspruch eingelegt und Einsicht in die Verwaltungsakte vor Ort beantragt.

Vorsorglich habe ich heute nochmals per Telefax die aufschiebende Wirkung der Vollstreckung beantragt und eine Frist bis Mittwoch gesetzt.


- Hat meine Freundin Chancen, wieder eingeschult zu werden?
Oder wenigstens einen Abschluss zu erhalten, ohne nochmals auf die Schule gehen zu müssen?

Weil: in 1 1/2 Monaten ist das Schuljahresende... aus diesem Grund ist es nun sehr hart, kurz vor dem Ziel ausgeschult zu werden.
Auf die Abmahnungen der Schule hat meine Freundin leider nicht reagiert.

- BITTE NEHMEN SIE DIE FRAGE NUR AN, WENN SIE EINE AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE WEITERVERTRETUNG ÜBERNEHMEN UND AM MITTWOCH GGF. EINEN EILANTRAG BEI DEM VG IN MAINZ EINREICHEN !!! DIESE FRAGE WIRD IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM BERATUNGSHILFESCHEIN ANGEBOTEN, DER SODANN BEANTRAGT WIRD... IM GERICHTSVERFAHREN IST PKH BZW. VKH ZU BEANTRAGEN, DIE SICHERLICH GENEHMIGT WIRD !?

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Mainz



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