Ausschluss meines Bruders vom Erbe
11.08.2012 13:55
| Preis:
35,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Zunächst meine Gegebenheiten:
Verheiratet, Zugewinngemeinschaft, keine eigenen Kinder. Bruder mit Nachlass vorhanden.
Nun möchte ich meinen Bruder vom Nachlass ausschliessen.
Ich verfasse also ein eigenes, handgeschriebenes Testament mit der Formulierung:
a) Hiermit setze ich meine Ehefrau I. Muster, geb. Müller als Alleinerbin ein oder
b) Hiermit schliesse ich meinen Bruder von meinem Erbe aus, er soll nichts bekommen
11.08.2012 | 14:53
Antwort
von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
259 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihre Eltern bereits verstorben sind, da diese vor Ihrem Bruder erben würden
Um Ihre Ehefrau als alleinige Erbin einzusetzen und jeden anderen gesetzlichen Erben auszuschließen, nehmen Sie Formulierung a).
Schließen Sie nur Ihren Bruder von der Erbfolge aus, erben unter Umständen andere gesetzliche Erben (soweit vorhanden, z.B. Großeltern) neben Ihrer Frau.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung aller familiären Beziehungen kann diese Erstberatung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
11.08.2012 | 15:44
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre klare Antwort. Sie haben recht, die Eltern sind vorverstorben.
Wenn ich meine Frau also als Alleinerbin einsetze, bekommt mein Bruder auch keinen Pflichtteil mehr, da man einem Bruder kein Pflichtteil schuldet, ist das richtig?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
11.08.2012 | 15:53
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Richtig.
Ihr Bruder gehört nicht zu den Pflichtteilsberechtigten.
Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt