Ausschlagung Erbe rückgägnig machen / Anfechtung Ausschlagung
14.08.2010 15:16 |
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Erbrecht
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Guten Tag,
In Kürze die Fakten:
1. Meine Mutter verstarb am 31.07.2010 in Aachen
2. Meine Frau, ich und unsere Kinder waren zu der Zeit in Urlaub
3. Vom Tod haben wir durch das Büro (Firma) meiner Mutter am 02.08.2010 telefonisch erfahren
4. Ich habe vor circa 2 Jahren auf Grund vieler Streitigkeiten den Kontakt zu meiner Mutter abgebrochen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich von folgenden Dingen:
a) Mit Ihrem zweiten Ehemann, mittlerweile Ehe geschieden, mit dem Sie ein Haus im Wert von 750.000 Euro besaß, hatte Sie sehr viel vor Gericht zu tun. Zum diesem Zeitpunkt war das Haus nicht verkauft, der Ehemann zahlte nicht und Sie zahlte alles und hatte entsprechend meiner Auskunft nach betreffend Haus-Darlehnen und Anwälten noch ca. 150.000 bis 250.000 Euro Schulden
b) Zu diesem Zeitpunkt wohnte Sie in Köln, Sie hatte zwischenzeitlich wieder geheiratet und Ehe annullieren lassen
c) Sie lernte wieder einen Mann kennen, den Sie nicht geheiratet hat. Mein letzter Stand war, dass Sie nach Aachen ziehen wollte.
d) Wir hatten damals ein Testament von Ihr, aus dem hervorging, dass ich die Firma erben sollte und meine Frau Schmuck etc. Wir haben nach dem Kontakt-Abbruch das Testament zurückgesandt.
4. Da ich also davon Ausging dass mit der Firma, dem Haus und den Schulden der Nachlass verschuldet sein muss, habe ich meinen Großeltern (die Eltern meiner Mutter leben noch) und meinem Onkel geschrieben, dass ich keine Kosten der Beerdigung tragen werde und das Erbe ausschlagen werde.
5. Als ich aus dem Urlaub wiedergekommen bin habe ich durch das Büro versendet an mich eine Karte mit Einladung zur Naturbestattung am 10.08.2010 für den 10.08.2010 im Postfach vorgefunden. Da war es praktisch auch zu spät.
6. Am 10.08.2010 bin ich nach Aachen gefahren und habe mir die Sterbeurkunde vom Standesamt Aachen geholt. Da im Computer die Verfügung noch nicht aktiviert war, kann vor mir keiner die Sterbeurkunde angefordert haben.
7. Mit der Sterbeurkunde sind meine Frau, ich und die Kinder am 11.08.2010 zum Amtsgericht Siegburg gefahren und haben dort das Erbe ausgeschlagen. Ich machte Angaben, dass es eine Firma und ein Haus gibt auf dem noch Schulden liegen und gab dies auch mündlich als Grund für die Ausschlagung an. Wir haben dies unterschrieben und das war es. Ich dachte, damit wäre die Sache erledigt
8. Auf der Sterbeurkunde steht als Wohnsitz Köln und nicht Aachen, was mich wundert und bedeutet, Sie war in Aachen noch gar nicht gemeldet
9. Heute 14.08.2010 fuhr ich wieder zum Postfach und fand ein Schreiben (datiert mit dem 12.08.2010) vom Amtsgericht Aachen. Betreff: Nachlasssache
Dort steht als letzter Wohnsitz Aachen. Dort steht:
"In der Nachlassesache wird auf Anordnung des Gerichtes mitgeteilt, dass nach dem Erblasser ein Testament eröffnet wurde. Am 11.08.2010 hat die Eröffnung dieser letztwilligen Verfügung(en) stattgefunden. Die Urschrift kann hier eingesehen werden ...."
Dann findet sich dort ein Eröffnungsprotokoll in dem steht:
"In der Nachlasssache betreffend .... erschien niemand. Den Beteiligten wir der sie betreffende Inhalt der Verfügungen(en) schriftlich bekannt gegeben, § 348 Abs. 3 S.1 FamFG.
Das privatschriftliche Testament der Erblasserin errichtet am 03.12.2009 in Köln das offen überreicht war, wurde eröffnet."
Als Anlage gibt es das Testament:
Dort steht zusammengefasst:
a) Die Firma bekommt Ihr Lebensgefährte
b) Die Lebensversicherung soll ich erhalten
c) Die Wohnungseinrichtung eine Angestellte aus der Firma
Nun stelle ich mir die folgenden Fragen:
A) Kann ich die Ausschlagung des Erbes rückggängig machen, da ich zum Zeitpunkt der Entscheidung und Unterschrift dringend von einem überschuldeten Nachlass ausgehen musste und wenn ja welche Schritte sind zu tun?
B) Wenn das Amtsgericht Siegburg meine Rücknahme akzeptierten würde, was müsste ich dann tun um die Auszahlung der Lebensversicherung in Gang zu bringen und welche Pflichten (Firma, Haus, Verträge kündigen etc.) hätte ich wenn ich das Erbe annehme wie im Testament genannt. Also wer kümmert sich darum, die Verträge zu kündigen etc. Oder darf/kann/muss ich dies jetzt schon machen?. Denn meine Großeltern sind zu alt dafür und der Lebensgefährte dürfte dies doch gar nicht machen. Darf ich alle Unterlagen oder Schlüssel zur Wohnung von dem Lebensgefärten verlangen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich bin ratlos, sprachlos und machtlos derzeit und weiß gar nicht, was ich machen muss und wie ich einen Anwalt bezahlen soll. Meine Rechtschutz würde nur die Erstberatung bezahlen, mehr nicht. So ein Anwalt kostet doch sicher sehr viel Geld. Das kann sich eine fünfköpfige Familie nicht leisten, auch wenn wir gut verdienen, oder?
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