Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.01.2011 12:40:39

Ausscheidender Zeitsoldat gesetzliche Krankenvers. akzeptiert Kündigung nicht

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1828
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ausscheidender Soldat auf Zeit. Vor meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr war ich in der GKV versichert. Nach Eintritt in die Bundeswehr wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Pflegepflichtversicherung abschließen muss und dass eine Anwartschaft empfohlen wird. Für mich schien der kürzeste Weg der, zu meiner aktuellen GKV zu gehen. Sehr gern verkaufte man mir dort eine Pflegepflichtversicherung und eine Anwartschaft, ohne mich darauf hinzuweisen, dass diese für mich so ziemlich nutzlos in der GKV ist. (Dass ich mich hätte informieren können etc. ist mir natürlich klar und dass es rechtens ist mir dieses Produkt zu verkaufen auch.)

Vor ein paar Wochen tat ich nun meiner GKV kund, dass ich in kürze (01.02.11) meine Dienstzeit beende und gerne als freiwilliges Mitlgied versichert sein möchte. Nach ausfüllen des Antrages erhielt ich die Versichertenkarte und eine monatliche Gebührenaufstellung zugesandt.

Erst durch ein Gespräch mit einem Sozialberater der Bundeswehr am gestrigen Tag wurden mir die Augen geöffnet, dass ich viel Geld für eine Anwartschaft bei der falschen Kasse gelassen habe und dass für mich, als Übergangsgebührnisempfänger und somit zu 70% Beihilfeberechtigter durch die Wehrbereichsverwaltung, eine private Krankenkasee die bessere Wahl gewesen wäre.

Nach einem Gespräch mit einer PKV, die mir eine Versicherung (PKV und Pflegepflicht) zu interessanten Konditionen anbietet und einem Telefonat mit meiner GKV, die mir nur ein zweimonatiges Kündigungsrecht zum 31.03.11 einräumt, wende ich mich nun an Sie mit der Frage, ob es nicht doch noch zum 01.02.11 gehen würde. Der Vertreter der PKV riet mir beim Gespräch mit meiner GKV zu erwähnen, dass sich ja mein Status ändere und ich somit an keine Frist gebunden bin. Nur möchte die GKV dies so nicht akzeptieren.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort!


Antwort geschrieben am 26.01.2011 13:18:12
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Stettiner Str. 106, 40595 Düsseldorf, Tel: 0176-43025411, Fax: 0211-6172989
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 93
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

der Statuswechsel begründet in der Tat kein außerordentliches Kündigungsrecht, so dass Sie - sofern Sie den Wechsel in die PKV beabsichtigen - folgendes beachten müssen:

Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Das bedeutet, wenn Sie die Mitgliedschaft jetzt kündigen, endet die Mitgliedschaft zum 31.03./01.04. Zu diesem Zeitpunkt muss die PKV beginnen. Außerdem wird die Kündigung nur wirksam wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderen Absicherung im Krankheitsfall nachweisen und dieser Nachweis innerhalb der Kündigungsfrist bei der GKV eingeht. Anderenfalls darf die GKV die Kündigung nicht akzeptieren.

Die Frage, ob die PKV für Sie die günstigere Wahl darstellt, sollten Sie jedoch nicht allein aufgrund des Übergangsgebührnisses entscheiden, da dies - abhängig von Ihrer Dienstzeit - lediglich vorübergehend gewährt wird. Wesentlich ist die Frage Ihrer weiteren beruflichen Tätigkeit und möglicherweise auch familiärer Entwicklungen.

Die von Ihnen zu Beginn der Dienstzeit abgeschlossene Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, sich nach Beendigung der Dienstzeit als freiwilliges Mitglied in der GKV weiter zu versichern, auch wenn keine Versicherungspflicht durch eine abhängige Beschäftigung bestehen sollte, da Sie durch die Anwartschaft die notwendige Vorversicherungszeit in der GKV gesichert haben.

Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass offenbar zahlreich begründet durch die Beitragsersparnis der Wechsel in die PKV vorgenommen wird. Sie finden auf dieser Plattform ebenso zahlreich die Anfragen wie denn nun eine Rückkehr in die GKV ermöglicht werden kann, da spätestens bei der Mitversicherung von Ehepartner und Kindern die PKV sich eben nicht mehr als der günstigste Weg erweist.

Mit freundlichen Grüßen

Lausch
- Rechtsanwältin -



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialversicherungsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ausscheidender   Zeitsoldat   gesetzliche   Krankenvers.   akzeptiert   Kündigung